Aebi Andreas · Nationalrat · 2008-05-28
Aebi Andreas · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-05-28
Wortprotokoll
Mit der Weiterführung des Freizügigkeitsabkommens und dessen Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien stehen zwei politische Entscheide auf der Tagesordnung, welche für die schweizerische Europapolitik und die Sicherung der bilateralen Beziehungen der Schweiz mit der EU entscheidend sein werden. Uns ist bewusst, dass das Freizügigkeitsabkommen anfänglich für sieben Jahre abgeschlossen wurde und sich auf unbestimmte Zeit verlängert, sofern die EU und die Schweiz vor Ablauf der Geltungsdauer nichts Gegenteiliges entscheiden. Uns allen ist aber auch bewusst, dass die Gewährung des Freizügigkeitsabkommens sich in Zeiten der Hochkonjunktur bewährt und behauptet hat und dass die Bewährungsprobe unter Rezessionsbedingungen noch aussteht. Ich denke da an die Arbeitslosenkasse, ich denke an die Beschäftigung von Schweizer Bürgern, ich denke an das Greifen der flankierenden Massnahmen.
Ich bin ein klarer Befürworter der Personenfreizügigkeit. Warum? Der gegenseitige Austausch hat sich bis anhin unter positiven Randerscheinungen wirtschaftlicher Art natürlich bewährt. Warum bin ich aber für die Trennung der beiden Vorlagen? Das Konzept unseres Vertragswerkes mit der EU verlangt immer wieder Anpassungen. Transparenz gegenüber dem Volk ist deshalb notwendig. Auf Transparenzebene handelt es sich hier ganz klar um zwei Beschlüsse: Diese Beschlüsse hängen zwar inhaltlich zusammen, gehören aber formell nicht zusammen. Dass wir heute über beide Fragen zu befinden haben, ist reiner Zufall. In der Bevölkerung wird die Paketlösung als Mogelpackung verstanden. Ich habe interessante Zitate gefunden. Travail Suisse hat sich am 8. Juni 2005 wie folgt geäussert: "Es gibt keine automatische Ausweitung auf Bulgarien und Rumänien. Das Volk wird immer die Möglichkeit haben, im Rahmen einer Volksabstimmung zu entscheiden." Und am 8. September 2005 hat Frau Bundesrätin Calmy-Rey in einem Interview mit einer Konsumentenzeitung Folgendes gesagt: "Falls die EU weitere Länder aufnimmt, z. B. Bulgarien und Rumänien, kann in der Schweiz erneut darüber abgestimmt werden, ob das Abkommen auf die beiden Länder ausgedehnt werden soll."
Der Bundesrat schrieb im Abstimmungsbüchlein für die Volksabstimmung vom 25. September 2005 Folgendes: "Im Jahr 2009 entscheidet das Parlament, ob das Freizügigkeitsabkommen weiterzuführen ist; im Falle eines Referendums haben die Stimmberechtigten erneut das letzte Wort. Auch eine Ausdehnung der Freizügigkeit auf künftige neue EU-Staaten muss vom Parlament genehmigt werden." Ich bin fest davon überzeugt, dass wir diese Möglichkeit nutzen und den Stimmberechtigten die versprochene Gelegenheit geben müssen, über beide Vorlagen abzustimmen.
Deshalb votiere ich ganz klar für die Trennung der beiden Vorlagen.