Leuthard Doris · Bundesrat · 2008-05-28
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2008-05-28
Wortprotokoll
Als Arbeitsministerin erlaube ich mir, Stellung zu nehmen zum Bereich des Arbeitsmarktes und der flankierenden Massnahmen sowie zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragen und den von Ihnen gemachten Bemerkungen.
Es gab während der heutigen Diskussion für mich eigentlich viele Déjà-vus und Déjà-entendus, weil wir alles, was gesagt wurde - jetzt kommen die Rumänen und Bulgaren -, schon bei der ersten Abstimmung über die Personenfreizügigkeit gehört hatten. Damals hiess es, jetzt kommen die billigen Portugiesen. Bei der Ausweitung der Personenfreizügigkeit hiess es, jetzt kommen die billigen Menschen aus Polen. Jetzt heisst es, wir werden von Rumänen und Bulgaren überschwemmt.
Was aber ist tatsächlich passiert? Wir haben Ihnen im April den 4. Observatoirebericht vorgelegt, der den ganzen Arbeitsmarkt mit der Zuwanderung vom 1. Juni 2002 bis Ende Dezember 2007 analysiert; die Zahlen liegen Ihnen vor. Das erste Fazit dieser ganzen Berichtsperiode ist, dass die Zuwanderung in unser Land kontrolliert und gemäss den Bedürfnissen der Wirtschaft erfolgt. Das zweite Fazit: Die Zuwanderung in die Schweiz, vor allem aus dem EU-Raum, erfolgt durch gut bis bestens qualifizierte Personen und Arbeitskräfte. Das dritte Fazit: Die Arbeitslosenquote ist während dieser ganzen Zeit gesunken und nicht etwa gestiegen. Und wir haben - auch das ein sehr positives Fazit - keine nachweisbaren negativen Auswirkungen auf das Lohnniveau und keine Verdrängung der einheimischen Arbeitskräfte durch die Zuwanderung. Die EU-Bürger - auch das ein Fazit dieser Analyse - sind besser in unseren Arbeitsmarkt integriert als die Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten, und sie verursachen erst noch weniger Sozialkosten.
Deshalb ist - das wurde von vielen unter Ihnen betont - die Personenfreizügigkeit zusammen mit den flankierenden Massnahmen ein Erfolgsmodell für die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt. Sie hat gerade in den vergangenen zwei Jahren, als wir in der Schweiz über 150 000 Arbeitsplätze geschaffen haben, die Wirtschaft nachweislich unterstützt. Erinnern Sie sich an die Achtzigerjahre: Auch damals gab es Jahre mit wirtschaftlichem Boom und einer guten Konjunktur, aber weil die Nachfrage nach Arbeitskräften in der Schweiz aufgrund der Kontingentierungspolitik nach altem Ausländerrecht nicht gestillt werden konnte, wurde die Konjunktur abgewürgt. In den letzten zwei Jahren und in diesem Jahr ist es zum ersten Mal gelungen, den Bedarf, der durch die gute Auftragslage im Gewerbe und in der Industrie entstanden ist, durch diesen erweiterten potenziellen Arbeitsmarkt zu decken. Deshalb ist es aus Sicht der Wirtschaft völlig klar: Das Freizügigkeitsabkommen ist einer der wichtigsten Wirtschaftsverträge für unser Land, und es ist ein Erfolgsmodell, das für den weiteren Erfolg der Schweizer Wirtschaft und zur Sicherung unserer Arbeitsplätze zentral ist.
Die Wirkung der flankierenden Massnahmen gegen Lohn- und Sozialdumping haben wir jetzt ebenfalls genauestens verfolgt, mit den Organisationen der Arbeitswelt, den Kantonen und den tripartiten und paritätischen Kommissionen. Es ist bekannt, dass die Erwartungen an die flankierenden Massnahmen im Hinblick auf die Diskussion von heute gross waren, aber in völlig unterschiedliche Richtungen gingen: Einerseits haben die Gewerkschaften die Unterstützung der Vorlage von einer Verstärkung der Massnahmen abhängig gemacht, anderseits haben sich Vertreter der politischen Mitte und der Rechten sowie die Konferenz der Kantonsregierungen explizit gegen eine Verstärkung im Sinne zusätzlicher flankierender Massnahmen ausgesprochen. Der Bundesrat ist nach der Analyse der Erfahrungszeit von sechs Jahren klar zum Schluss gekommen, dass keine zusätzlichen flankierenden Massnahmen nötig sind. Ziel muss es aber sein, dass das Gleichgewicht zwischen einer liberalen, flexiblen Arbeitsmarktpolitik mit der Öffnung und einem angemessenen Arbeitnehmerschutz, das man jetzt gefunden hat und das zentral ist, gewahrt wird. Dieses Gleichgewicht ist nötig für das Vertrauen in die Öffnung. Es ist aber auch nötig, dass das Gewerbe wie die Arbeitnehmer von der Zuwanderung nicht bedrängt werden, sondern auf gleich lange Spiesse zurückgreifen können.
Der Bundesrat hat gerade wegen dieses Gleichgewichts auf neue Instrumente verzichtet, es aber als nötig erachtet, beim Vollzug der bestehenden Massnahmen Verbesserungen vorzuschlagen, vor allem in drei Bereichen:
1. Es ist geplant, ab dem Jahr 2010 die Anzahl der Kontrollen um 20 Prozent zu erhöhen. Dies rechtfertigt sich dadurch, dass einerseits die Dienstleistungsfreiheit und die Rekrutierungsmöglichkeiten gegenüber den neuen EU-Staaten zunehmend liberalisiert werden und dass andererseits in verschiedenen dieser Länder ein deutlich tieferes Lohnniveau besteht als in der Schweiz. Zudem ist geplant, die quantitativen Kontrollziele auf der Stufe der Verordnung in verbindlicher Form festzulegen.
2. Wir werden bis zum nächsten Frühling im Bereich der Information eine Verbesserung vornehmen, indem wir eine Internetplattform einrichten, wo die schweizerischen Lohn- und Arbeitsbedingungen, die eben zum Teil von Kanton zu Kanton variieren, aufgeführt sind, dies als Quelle der besseren Information, landesintern wie auch für andere Firmen, die nach dem Entsendegesetz in der Schweiz anbieten wollen. Auf dieser Internetplattform werden die Mindestlöhne und andere für den Arbeitnehmerschutz relevante Informationen zu finden sein.
3. Es ist vorgesehen, dass gewisse Lücken im Informationsaustausch zwischen den Behörden und den Kontrollorganen geschlossen werden, so etwa im Bereich der künftigen Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes und auch in Bezug auf den kurzfristigen Stellenantritt. Hier wollen wir, dass die Kantone mit den Gesuchen pragmatischer umgehen, aber auch die Kontrollen gezielter planen. Auch das sind Anpassungen auf Verordnungsstufe.
Der effiziente Schutz vor missbräuchlichen Arbeitsbedingungen ist ein legitimes Anliegen und ist für unsere seit Jahrzehnten funktionierende Sozialpartnerschaft wichtig. Gleichzeitig ist es im Interesse der Arbeitgeber wie der Arbeitnehmer, dass die gesetzlichen und die administrativen Auflagen nicht unverhältnismässig ausgebaut werden. Die Schweiz gilt nicht zuletzt wegen ihres relativ [PAGE 588] unbürokratischen und flexiblen Arbeitsmarktes als attraktiver Wirtschaftsstandort im Herzen Europas.
Auf die von diversen Parlamentariern aufgeworfenen Fragen gebe ich folgende Antworten:
Zu den Fragen von Herrn Lang, was die Kontrollkosten betrifft, so bestätige ich nochmals: Es gab eine Arbeitsgruppe zwischen den Organisationen der Arbeitswelt, den Kantonen und den Kontrollbehörden, die diese Frage aufgeworfen hat. Wir sind bereit, die Frage der Beiträge an die Kontrollkosten zu prüfen. Denn wir sind uns bewusst, dass hier notabene im Gastgewerbe, wie Sie richtig erwähnt haben, ein Bedarf besteht. Wir müssen aber ebenso klar festhalten, dass es andere Bereiche gibt, wo in Gesamtarbeitsverträgen die Frage der Beitragspflicht von der Branche gelöst ist. Deshalb prüfen wir das weiter; das Resultat kann ich jetzt natürlich nicht vorwegnehmen. Aber das ist ein Pfeiler in den Bemühungen, die wir weiterverfolgen.
Zu den Bemerkungen der Herren Toni Brunner, Andreas Aebi und auch von Herrn Mörgeli, wonach sich mit einer schlechteren Arbeitsmarktlage die Situation sofort ändere, Folgendes: Es ist natürlich so, dass wir während einer Hochkonjunktur bessere Voraussetzungen für die Zuwanderung haben. Es ist aber falsch, zu behaupten, die Arbeitslosenquote würde sofort ansteigen. Das war in den Beobachtungsjahren, die ich geschildert habe, nicht der Fall. Notabene war die Arbeitslosenquote einheimischer Arbeitskräfte immer deutlich geringer als diejenige der zugewanderten. Dann stelle ich fest, dass in Jahren einer Rezession logischerweise das Wirtschaftswachstum abgeschwächt wird. Dann kommen schon viel weniger auf unseren Arbeitsmarkt, die Zuwanderung würde so oder so zurückgehen. Diejenigen Zuwanderer, die bereits da sind, sind in der Regel die Gutausgebildeten, wie ich dargelegt habe. Die Gutausgebildeten sind erstens weniger gefährdet, arbeitslos zu werden, und sie sind zweitens wesentlich mobiler. Die Rückwanderungsquote der EU-Bürger und -Bürgerinnen ist daher bereits in den vergangenen Jahren, sobald die Wirtschaft geschwächt worden ist, überdurchschnittlich gross gewesen, sie hat bei über 50 Prozent gelegen. Somit sind auch hier keine Befürchtungen angebracht.
Die EU-Arbeitnehmer haben, wenn sie arbeitslos werden, dieselben Ansprüche wie Schweizerinnen und Schweizer auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung; die Bedingung ist, dass sie eine Mindestbeitragszeit von einem Jahr erfüllt haben. Insofern ist diese Situation für uns nicht bedrohlich; das Problem löst sich zum grössten Teil automatisch aufgrund der zurückgehenden Nachfrage am Arbeitsmarkt. Hier muss ich vielleicht noch ein Korrigendum zu den Aussagen von Frau Geissbühler anfügen: Die Arbeitslosenquote in Bulgarien und Rumänien ist nicht etwa exorbitant hoch, sondern sie lag im vergangenen Jahr bei 6,5 bzw. 6,9 Prozent und war damit wesentlich tiefer als etwa in Ungarn, in Polen oder in der Slowakei. Auch das ist somit kein Grund, hier irgendwelche Schreckensbilder an die Wand zu malen.
Zur Frage von Herrn Rechsteiner, die das öffentliche Beschaffungswesen betrifft: Dieses Geschäft wurde vom Bundesrat noch nicht behandelt. Es gibt daher keinen Beschluss und somit auch keine Vorlage. Sie, Herr Rechsteiner, beziehen sich auf irgendeine Indiskretion, auf einen Entwurf, der herumgeistert; ob der den aktuellen Stand beinhaltet, wage ich zu bezweifeln, aber ich weiss nicht, was für Unterlagen Sie haben. Für heute steht fest, dass das Binnenmarktgesetz, das heute gilt, das Herkunftsprinzip für alle Anbieterinnen mit Sitz oder Niederlassung in der Schweiz vorsieht; das ist das heutige Gesetz. Es hat aber eine Ausnahmeregelung, und die ist wesentlich. Diese Ausnahmeregelung lässt es zu, dass man den Marktzugang aus sozialpolitischen Überlegungen einschränken kann. Zu diesen sozialpolitischen Überlegungen gehört insbesondere der Schutz vor Sozialdumping. Das Seco hat diesen Weg immer unterstützt und wird dies auch im Rahmen der künftigen Revision des öffentlichen Beschaffungswesens vorschlagen.
Dann zu den Bemerkungen von Herrn Sommaruga: Vous avez tout à fait raison: on va discuter du droit du bail lors de la révision qui va être présentée cette année encore par le Conseil fédéral. Mais il est aussi logique que si davantage de personnes habitent en Suisse, on a besoin de plus de place, de plus d'appartements. Ce n'est pas un problème dans toute la Suisse. Dans beaucoup de régions, on a un nombre de logements qui est vraiment adapté à la mobilité des personnes.
Comme je vous l'ai déjà expliqué lors de la séance de la commission, ce n'est pas pour moi un problème spécifique aux mesures d'accompagnement, c'est un problème général. On doit discuter des conditions, de comment on peut résoudre le problème des prix et de l'offre insuffisante de logements. Si vous voulez faire un lien entre les deux choses, il faudrait aussi faire un lien avec la problématique de l'augmentation du besoin des places dans les écoles, vu que davantage d'enfants entrent en Suisse et doivent fréquenter nos écoles. Toutes ces questions sont liées à la mobilité et au fait bien réel qu'on a plus de travailleurs, plus de personnes en Suisse. Comme je vous l'ai dit, je propose d'en discuter lorsqu'on parlera du droit du bail; c'est à ce moment-là qu'il faudra régler toutes ces questions.
Dann noch zu den Fragen von Herrn Rennwald: Monsieur Rennwald, vous avez raison de dire que dans l'Arc jurassien on a un problème particulier avec les frontaliers. Je suis d'accord avec ça. C'est d'ailleurs une des raisons pour lesquelles nous sommes en train, avec les gouvernements des cantons du Jura et de Neuchâtel, d'effectuer une analyse approfondie de la situation, parce qu'on ne constate pas un tel effet dans les autres régions de la Suisse. Je ne peux pas vraiment confirmer le taux de 5 pour cent concernant la diminution des salaires. Cet aspect fera partie de l'analyse, car nous sommes conscients de ce phénomène. Nous allons résoudre ce problème en collaboration avec les deux cantons concernés.
Zum Schluss eine Bemerkung an Herrn Reimann: Sie haben gesagt, es gäbe eine Nivellierung nach unten. Auch hier noch ein Hinweis auf Fakten statt auf Emotionalität: Das Bundesamt für Statistik hat die Lohneffekte in der Schweiz und in der EU genauestens studiert. Auch hier ist man zum Schluss gekommen, dass die Saläre, die Arbeitskosten pro Stunde in Rumänien zum Beispiel in den vergangenen drei Jahren um über 60 Prozent gestiegen sind, in Portugal um 20 Prozent. Dieser Effekt der steigenden Arbeitskosten ist ja gerade die Idee der Mobilität des Wirtschaftsraums und der Personen, damit sich die Lebensbedingungen verbessern, damit auch eine stärkere Kaufkraft entsteht und auch unsere Unternehmen von diesen Märkten wieder profitieren können. Wenn diese mehr Kaufkraft aufweisen, sind sie wirtschaftlich interessant. Sie haben mehr Kaufkraft, weil die Einkommen der Menschen steigen. Das hat sich über die ganzen letzten fünfzehn Jahre herauskristallisiert, und das wird sich zweifellos auch in Bulgarien und Rumänien fortsetzen.
Alle anderen Voten mögen zwar emotionale sein, sie basieren aber nicht auf Fakten. Daher sind wir auch diesbezüglich überzeugt: Bis zum Ablauf der langen Übergangsfristen, die ausgehandelt wurden, wird sich das Niveau nochmals angehoben haben. Herr Loepfe hat es richtig gesagt: Man stellt bereits heute fest, dass gerade diese beiden Staaten alles unternehmen, um ihre Fachkräfte im Land zu behalten, weil die Wirtschaft boomt, mit Wachstumszahlen, die doppelt so gross sind wie diejenigen in der Schweiz. Sie brauchen ihre Arbeitskräfte, und wenn dort Menschen Einkommen und eine Perspektive haben, dann verlassen sie in der Regel ihre Heimat nicht. Sonst wären sie nämlich in einem der noch reicheren Staaten der Welt und nicht in der Schweiz.