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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2008-05-28

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2008-05-28

Wortprotokoll

Ich nehme Stellung zum Antrag der Minderheit Sommaruga Carlo, es seien im Bereich des Obligationenrechts Änderungen im Zusammenhang mit den flankierenden Massnahmen im Sinne der Bereitstellung von Wohnraum vorzusehen. Wenn wir so weit gehen würden, hätten wir noch verschiedene andere Fragen zu klären, nicht nur im Bereich Wohnraum. Es würden sich hier auch Fragen nach Schulhäusern, Spitälern und weiteren Infrastrukturen stellen. Wir könnten nicht alle diese Fragen im Rahmen von Begleitmassnahmen regeln; es gibt sozialpolitische Fragen, die sich auf diesem Wege gar nicht regeln lassen.

Was den Bereich Wohnraum anbelangt, weise ich darauf hin, dass wir eine Mietrechtsrevision anstreben; ein entsprechender Vorentwurf ist in die Vernehmlassung gegangen. Wir werden dem Parlament noch in diesem Jahr eine Botschaft vorlegen, und Sie werden in diesem Zusammenhang über die Schaffung von Wohnraum diskutieren können.

Ganz allgemein zu den flankierenden Massnahmen, die heute mindestens zum Teil als nicht völlig genügend bezeichnet wurden: Wir stellen fest, dass sie sich bewährt haben. Wir, wie auch Sie, haben immer ein Gleichgewicht zwischen einer liberalen Arbeitsmarktöffnung und einem angemessenen Arbeitnehmerschutz angestrebt. Dies ist mit den heutigen flankierenden Massnahmen gewährleistet, und wir wollen es auch weiterhin gewährleisten. Neue Instrumente sind nach Auffassung des Bundesrates nicht nötig. Was Kollegin Leuthard heute Morgen aufgezählt hat, sind Ergänzungen bzw. klarere Regelungen in bestimmten Bereichen. Unter anderem geht es um eine Erhöhung der Anzahl der Kontrollen um 20 Prozent, welche Ihnen Frau Leuthard angekündigt hat. Dann wollen wir über eine Internet-Plattform ein Informationsangebot über Arbeits- und Lohnbedingungen einrichten, wo sich alle kundig machen können. Schliesslich soll ein vermehrter Informationsaustausch zwischen Behörden und Kontrollorganen stattfinden, damit man allfällige Missbräuche in den Bereichen Löhne und Arbeitsbedingungen viel schneller feststellen und selbstverständlich auch ahnden könnte.

Zu den Anträgen Fehr Hans und Rechsteiner Paul, man solle eine Befristung der Weiterführung des Freizügigkeitsabkommens beschliessen: Der Bundesrat stellt Ihnen den Antrag, die Weiterführung der Personenfreizügigkeit unbefristet vorzusehen. Im Freizügigkeitsabkommen, Artikel 25, wird gesagt, dass dieses Abkommen für eine anfängliche Dauer von sieben Jahren abgeschlossen wird und sich dann für unbestimmte Zeit verlängert, sofern die Europäische Gemeinschaft oder die Schweiz der anderen Vertragspartei vor Ablauf der anfänglichen Geltungsdauer nichts Gegenteiliges notifiziert. Das heisst natürlich auch, man könnte auch eine Weiterführung mit Befristung notifizieren. Rein theoretisch, rein rechtlich wäre das möglich. Der Bundesrat schlägt Ihnen vor, das nicht zu tun, sondern die Personenfreizügigkeit unbefristet weiterzuführen.

Die Befristung auf sieben Jahre wurde im Freizügigkeitsabkommen von 1999, über das im Jahr 2000 abgestimmt wurde, mit der EU vereinbart, um nach Vorliegen der Erfahrungen mit diesem Abkommen Bilanz ziehen zu können. Diese Bilanz können wir heute ziehen. Wir haben Erfahrungen, die durchwegs positiv sind, und die Befürchtungen, die im Jahr 1999 über unkontrollierte Einwanderung und Anstieg der Arbeitslosigkeit vorherrschten, haben sich nicht bewahrheitet. Die Einwanderung erfolgte kontrolliert, immer entsprechend den Bedürfnissen der Schweizer Wirtschaft. Die Arbeitslosenrate hat sich verringert, und die Belastung der Sozialwerke war viel weniger hoch, als wir ursprünglich gedacht und angenommen hatten. Dies hat den Bundesrat dann auch dazu bewogen, darauf zu verzichten, die Ventilklausel zu aktivieren, die wir rein formell jetzt aktivieren könnten, weil in Bezug auf die ausgestellten Aufenthaltsbewilligungen EG/Efta die formellen Voraussetzungen erfüllt wären. Es würde aber den Bedürfnissen der Wirtschaft nicht entsprechen, wenn man das jetzt tun würde.

Wir haben im Übrigen die Möglichkeit, wenn sich das Abkommen nicht bewähren sollte, dieses jederzeit zu kündigen. Die Abkommen würden dann sechs Monate nach Kündigung ausser Kraft treten. Diese Möglichkeit besteht immer, und es besteht darum überhaupt kein Anlass, jetzt erneut eine Befristung dieser Weiterführung vorzusehen.

Wir möchten Sie bitten, diese Anträge abzulehnen.