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Markwalder Bär Christa · Nationalrat · 2008-05-28

Markwalder Bär Christa · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-05-28

Wortprotokoll

Wir haben diese Frage auch bereits in der Kommissionssitzung diskutiert und darüber abgestimmt. Dieser Antrag hat keine Mehrheit gefunden. Primär sind es juristische und nicht politische Gründe, die uns zu diesem Entscheid geführt haben.

Wir haben, wie Herr Stamm richtig bemerkt hat, seit 1999 eine von einer Mehrheit des Schweizervolkes angenommene Bundesverfassung, die ganz klar festlegt, unter welchen Bedingungen der Beschluss zur Genehmigung eines völkerrechtlichen Vertrages dem obligatorischen und wann er dem fakultativen Referendum zu unterstellen ist. Artikel 140 - wenn ich ihn Ihnen in Erinnerung rufen darf, Herr Stamm - besagt, dass das obligatorische Referendum nur in Bezug auf den Beitritt zu Organisationen für kollektive Sicherheit oder zu supranationalen Gemeinschaften vorgesehen ist. Im Klartext heisst das: Das obligatorische Staatsvertragsreferendum ist nur für einen Nato- oder einen EU-Beitritt der Schweiz vorgesehen. Demgegenüber gibt es das fakultative Referendum, und dieses ist für völkerrechtliche Verträge vorgesehen, die unbefristet und unkündbar sind, die den Beitritt zu einer internationalen Organisation vorsehen oder die wichtige rechtsetzende Bestimmungen enthalten oder deren Umsetzung den Erlass von Bundesgesetzen erfordert. Diese Bedingungen sind im vorliegenden Fall - bei Weiterführung und Ausdehnung der Personenfreizügigkeit - gegeben, und [PAGE 604] deshalb ist es völlig klar, dass bei diesem Beschluss das fakultative Referendum ergriffen werden kann.

Herr Stamm, unsere Verfassung ist nicht beliebiges Recht. Man kann nicht frei auswählen, ob man einen Beschluss dem obligatorischen oder dem fakultativen Referendum unterstellt. Dies ist Verfassungsrecht, von einer Mehrheit der Schweizer Bevölkerung 1999 so abgesegnet. Nun haben Sie die alte Verfassung bemüht und sich mit alten Protokollen bestückt, um uns zu erklären, dass dies früher möglich war. Richtig, das war früher möglich. Richtig, man hat auch gesagt: Wir wollen eine Nachführung der Bundesverfassung machen. Aber wir haben das Staatsvertragsreferendum im Rahmen der Reform der Volksrechte noch einmal reformiert. Wir haben nämlich Artikel 141a in die Bundesverfassung eingefügt, bei dem es um die Umsetzung von völkerrechtlichen Verträgen geht. Das Schweizervolk hatte im Januar 2003 also noch einmal die Gelegenheit, sich ganz spezifisch dem Staatsvertragsreferendum zu widmen und in Form einer separaten Vorlage darüber abzustimmen. Sie können also nicht behaupten, dass die Bevölkerung nicht gewusst habe, worum es beim Staatsvertragsreferendum geht.

Verfassungsrecht ist keine Beliebigkeit, deshalb empfehle ich Ihnen, den Antrag Stamm abzulehnen.