Lexipedia

Wehrli Reto · Nationalrat · 2008-05-28

Wehrli Reto · Nationalrat · Schwyz · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-05-28

Wortprotokoll

Die Kommission hat sich - zwar nicht sehr einlässlich, aber immerhin - mit dem befasst, was Herr Stamm beantragt. Sie hat sich dagegen ausgesprochen und empfiehlt Ihnen, das Gleiche zu tun. Folgende drei Aspekte bzw. Überlegungen haben dazu geführt:

1. Es gibt keine allgemeine Bundesverfassungsgerichtsbarkeit. Nolens volens sind wir als Parlament die Hüterin der Bundesverfassung. Man hat also sorgfältig mit der Bundesverfassung umzugehen, da es nachher keine Prüfung mehr gibt.

2. Wann ist etwas ungefähr in der Weise auszulegen, wie es Herr Stamm gemacht hat? Dann, wenn der Wortlaut der Bestimmung nicht klar ist! Aber wir haben hier einen glasklaren Wortlaut; es gibt keinen Zweifel darüber, was die Verfassung besagt. Es wäre ja noch schöner, wenn die Aussage eines Professors in irgendeinem Kommentar die Verfassung "kehren" würde, nachdem sie zwischenzeitlich - Sie haben es mehrfach gehört - gerade in diesem entscheidenden Punkt noch revidiert worden ist. Würden wir dem Antrag folgen, so würden wir also etwas contra legem tun. Es gäbe für eine Hüterin des Gesetzes nichts Schlimmeres, als so zu handeln.

3. Sie haben es gehört: Ein Referendum ist dann obligatorisch, wenn wir z. B. der Nato oder der EU beitreten wollen. Zum Glück müssen wir nicht darüber befinden, deshalb ist nur das fakultative Referendum vorgesehen.