Huber Annemarie · 2000-12-04
Huber Annemarie · Bern · 2000-12-04
Wortprotokoll
Die Ergebnisse der Volksabstimmung vom 26. November haben einmal mehr bestätigt, dass soziale, aussenpolitische wie zum Teil auch militärische Fragen zwischen der lateinischen und der germanophonen Schweiz unterschiedliche Resultate ergeben. Der Bundesrat verfolgt diese Entwicklung aufmerksam, denn es ist für den Zusammenhalt der Schweiz nicht förderlich, wenn immer die gleichen Kantone oder Sprachgruppen in die Minderheit versetzt werden.
Die Gründe für diese Situation sind zahlreich und nur zum Teil empirisch erforscht. Allgemein lässt sich sagen, dass solche Ergebnisse durch eine unterschiedliche Sensibilität in Bezug auf die Rolle und die Aufgaben des Staates wie auch durch Unterschiede in der politischen Diskussion begründet sind.
In seinem Bericht über die Legislaturplanung 1999-2003 hat der Bundesrat dargelegt, dass für ihn die Frage des nationalen Zusammenhaltes von zentraler Bedeutung ist: "Im Wissen um die bedeutenden gemeinsamen Errungenschaften unserer Willensnation mit sprachlich und kulturell vielschichtiger Gesellschaft will er die Schweiz als entwicklungsfähige und lebenswerte Heimat für alle ihre Bewohnerinnen und Bewohner sichern."
In diesem Sinn hat der Bundesrat dem Parlament die 11. AHV-Revision und das Projekt der Solidaritätsstiftung unterbreitet und wird auch in den kommenden Jahren Revisionen verschiedener Sozialversicherungen vorlegen. Der neue Finanzausgleich ist ein weiteres konkretes Projekt in diesem Sinne. In unserem mehrsprachigen Land ist zudem ein hohes Mass an gegenseitigem Verständnis und Toleranz sowie ein aktiver Austausch und Dialog zwischen den Sprachgemeinschaften notwendig, um gemeinsam getragene Entscheide in unserem Konkordanzsystem zu ermöglichen. Der Auftrag an den Bund und die Kantone zur Förderung der Verständigung ist in Artikel 70 Absatz 3 der neuen Bundesverfassung explizit verankert.
Mit dem neuen Sprachengesetz sollen zusätzliche Umsetzungsimpulse gegeben und mit der Richtlinienmotion 00.3193 die geforderten Massnahmenkataloge präzisiert werden. Der Bundesrat wird seine Botschaft im nächsten Jahr dem Parlament vorlegen. Der Bundesrat ist sich jedoch auch bewusst, dass insbesondere in Zusammenarbeit mit den z. T. zuständigen Kantonen weitere Massnahmen getroffen werden müssen. Er erinnert an die Empfehlungen der Verständigungskommissionen der eidgenössischen Räte, die im Nachgang zur EWR-Abstimmung eingesetzt wurde.
Nur ein Teil dieser Empfehlungen aus dem Jahre 1993 konnte bisher verwirklicht werden. Der Grund dafür liegt unter anderem darin, dass ein Grossteil dieser Empfehlungen gar nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundes fällt, sondern im Wesentlichen die Kantone betrifft. Denkbar sind schliesslich Massnahmen im Bereich der Kommunikationspolitik des Bundesrates. Die Konferenz der Informationsdienste der Departemente prüft gezielte Informationsmassnahmen. In diesem Zusammenhang sei auch an die Rolle der Medien und der politischen Parteien erinnert, die ebenfalls zu einer besseren Verständigung beitragen können.