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Goll Christine · Nationalrat · 2008-05-28

Goll Christine · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-05-28

Wortprotokoll

Die SP-Fraktion beantragt Ihnen, dem Antrag Steiert beziehungsweise jenem des Bundesrates zu folgen, und zwar, weil wir diese Motion auch in der Kommission bekämpft haben. Frau Thérèse Meyer hat ausgeführt, dass unser Rat einen entsprechenden Antrag zweimal eindeutig unterstützt hat und dass auch unsere Kommission ihn einstimmig unterstützt hat. Das ist nicht ganz richtig. Tatsächlich hat unsere Kommission in der ersten Runde den ursprünglichen Antrag Humbel Näf, dessen Anliegen auf Gesetzesebene festgeschrieben werden sollte, unterstützt, allerdings mit der klaren Auflage, dass der Ständerat die Sache eingehend prüft. Der Ständerat hat das dann auch gemacht und den ursprünglichen Antrag Humbel Näf abgelehnt. In der dritten Runde hat Frau Humbel Näf dann ihr Anliegen in Form der Kommissionsmotion eingebracht, über die wir heute entscheiden. [PAGE 612]

Wir möchten Sie bitten, die Kommissionsmotion abzulehnen, weil sie eigentlich genau dasjenige Anliegen verfolgt, das Frau Humbel Näf ursprünglich mit ihrem Antrag auf Gesetzesebene einbringen wollte. Wir tun dies vor allem deshalb, weil in der Diskussion immer wieder zwei Dinge miteinander vermischt werden; wir haben das auch von meiner Vorrednerin gehört, von unserer Kommissionskollegin Thérèse Meyer.

Die Diskussion in unserer Kommission drehte sich einerseits um die Ebene der zeitlichen Koordination und andererseits um die Ebene der Koordination von Leistungen. In Bezug auf eine Koordination auf zeitlicher Ebene haben wir keinerlei Einwände - im Gegenteil: Wir wären dafür, dass die Karenzfrist bei der Hilflosenentschädigung abgeschafft würde. Nur bitte ich Sie, den Motionstext genau zu lesen. Wenn Sie diesen Motionstext lesen, dann können Sie unschwer feststellen, dass es hier um eine Leistungskoordination geht. Es ist keine Rede von einer Koordination auf zeitlicher Ebene oder auf der Ebene der Karenzfrist. Es heisst im Motionstext klar: "Der Bundesrat wird beauftragt, die Leistungen der Hilflosenentschädigungen gemäss AHVG mit den Leistungen der Pflegefinanzierung gemäss KVG zu koordinieren." Dieses Anliegen, diese Leistungskoordination, ist für uns inakzeptabel. Wir folgen hier auch der Begründung des Bundesrates, der in seiner Antwort auf die Motion ganz klar festhält, dass es um zwei unterschiedliche Leistungen geht. Bei der Hilflosenentschädigung geht es ganz klar um eine Geldleistung, welche die Versicherten erhalten. Bei der Pflegefinanzierung gemäss KVG geht es um eine Sachleistung bzw. um einen Beitrag an die Pflegekosten für die Versicherten.

Wir sind der Meinung, dass im Leistungsbereich kein Koordinationsbedarf besteht. Das sagen wir auch aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen im ATSG. Ich bitte Sie also im Namen der SP-Fraktion, die Motion abzulehnen.