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Gilli Yvonne · Nationalrat · 2008-05-28

Gilli Yvonne · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2008-05-28

Wortprotokoll

Ich spreche im Namen der grünen Fraktion zu Artikel 95.

Wir stehen vor einer nicht unwichtigen Entscheidung: Wollen wir dem Antrag der Kommission folgen, den Frau Humbel Näf in die Kommission getragen hat? Wollen wir der ständerätlichen Version gemäss Antrag Heim oder dem Antrag Baumann zustimmen? Der Antrag Baumann ist die ständerätliche Version plus eine zeitliche Verlängerung. Es geht um die Existenz derjenigen Naturheilmittel, die aufgrund von [PAGE 618] kantonalen Zulassungen auf dem Markt sind und die im Falle von regulären Zulassungsverfahren, die in die Kompetenz von Swissmedic fallen, vom Markt verschwinden würden. Es geht also um bewährte und kosteneffiziente Behandlungsmöglichkeiten im komplementärmedizinischen Bereich, auf die sich Bevölkerung, Apotheker und Ärzteschaft seit Jahrzehnten verlassen konnten. Einzelne, breit nachgefragte Bereiche der Medizin - dazu gehört z. B. die Homöopathie - wären in ihrer Existenz gefährdet, wenn ihre vielfältigen Heilmittel neu aufwendige und teure Zulassungsverfahren durchlaufen müssten, obwohl ihre Sicherheit und Qualität aufgrund der langjährigen Zulassung und Anwendung von niemandem ernsthaft infrage gestellt werden.

Die Grünen empfehlen, den Antrag Baumann anzunehmen und somit auf den ständerätlichen Beschluss mit verlängerter Frist zurückzukommen. Durch die Verlängerung der kantonalen Zulassung bis 2013 erhält das Parlament Zeit, um die parlamentarische Initiative Kleiner zu bearbeiten und eine sinnvolle Lösung für eine vereinfachte Zulassung dieser Heilmittel zu finden.

Was passiert, wenn wir dem Antrag der Kommission, der von Frau Humbel Näf eingereicht wurde, zustimmen? Mit dem neuen Artikel 95 wird die Kompetenz für die Zulassung der gefährdeten Heilmittel schon jetzt in die Hand von Swissmedic gelegt. Zwar gelten diese Arzneimittel wegen ihrer bisherigen Zulassung noch als zugelassen; diese Zulassung läuft aber nach fünf Jahren aus und muss durch Swissmedic verlängert werden. Mit diesem Gesetz legen wir gewissermassen den ersten Kranz aufs Grab dieser natürlichen Heilmittel, weil wir nicht gleichzeitig einen Auftrag formulieren, dass für sie innert dem kommenden Jahr mit einer Gesetzesänderung eine vereinfachte Zulassungspraxis beschlossen werden muss. Ich erachte es deshalb als heikel, diese Heilmittel in die Kompetenz von Swissmedic zu rücken, wissen wir doch aus Verhandlungen mit Swissmedic in der Vergangenheit, wie schwer sich Swissmedic mit vereinfachten Zulassungen gerade dieser Heilmittel tut.

Das Teufelchen steckt hier eben im Detail. Der ständerätliche Beschluss bzw. der Antrag Baumann überlässt die Zulassungskompetenz noch nicht Swissmedic, was uns Gelegenheit gibt, in den nächsten Jahren die parlamentarische Initiative Kleiner zu bearbeiten und die Rahmenbedingungen für eine vereinfachte Zulassung zu definieren.

Wir Grünen empfehlen Ihnen deshalb dringend, dem Antrag Baumann zu folgen.