Kaufmann Hans · Nationalrat · 2000-12-04
Kaufmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-12-04
Wortprotokoll
Mit dem Entwurf des Bundesrates werden einseitig nur die Anlagefonds, nicht aber die Anlagestiftungen, das heisst gewissermassen die Anlagefonds für Pensionskassen, und schon gar nicht die Beteiligungs- oder, wie man "frühenglisch" sagt, Investment-Gesellschaften entlastet. Das verzerrt den Wettbewerb, denn diese drei Vermögen der kollektiven Kapitalanlage müssen einander gleichgestellt werden.
Von den Investment-Gesellschaften gibt es an der Schweizer Börse derzeit dreissig. Damit das auch gleich gesagt ist: Nur drei haben die Form von "Visionen", der Rest sind Gesellschaften, die ökologische, ethische Anlagen tätigen oder neue Technologien und kleinere Privatunternehmen finanzieren.
Mit der einseitigen Entlastung der Anlagefonds wird also eine krasse Wettbewerbsverzerrung entstehen, und das wird noch durch die Tatsache verstärkt werden, dass gerade diese Investment-Stiftungen der Personalvorsorge, aber auch die Investment-Gesellschaften auf ihren Leistungen jetzt schon Mehrwertsteuer bezahlen. Ich bin der Meinung, dass wir sämtliche institutionellen Anleger entlasten sollten, damit nicht Ungerechtigkeiten geschaffen werden. Ich bin sogar bereit - wie erwähnt worden ist -, die Krankenkassen als institutionelle Anleger zu betrachten. Ich bin aber sicher der Meinung, dass die Investment-Gesellschaften dazu gehören.
Ich beantrage Ihnen deshalb, bei Artikel 17a den Anträgen der Minderheit III (Kaufmann) zuzustimmen.
Die SVP-Fraktion beantragt, auf die Vorlage "Umsatzabgabe. Dringliche Massnahmen" einzutreten. Sie unterstützt dabei die Mehrheit der WAK, die dem Entwurf des Bundesrates gesamthaft zustimmt.
Die Schweiz hat in den letzten Jahren viele Geschäfte und auch viele Arbeitsplätze verloren, weil wir ungeschickte Steuermassnahmen getroffen haben. Ich erinnere an den Verlust des Euro-Syndikatsgeschäftes, an den physischen Goldhandel, an einen Grossteil des Anlagefondsgeschäftes. In den letzten Jahren haben auch die Kantonal- und Regionalbanken etwa zwei Drittel ihrer mittelfristigen Finanzierung, die Kassenobligationen, verloren, weil wir im Inland eine Emissionsabgabe auf diesen Papieren einführten. Wir haben heute die Chance, wenigstens zu verhindern, dass wir ein weiteres Geschäft, nämlich den auch steuerlich sehr ertragreichen Wertpapierhandel, verlieren.
Wer zu spät kommt, den bestraft nicht nur die Geschichte, sondern in finanzieller Hinsicht vor allem auch der Markt. Das hat die verspätete Versteigerung der UMTS-Lizenzen gezeigt. Das Gleiche trifft natürlich auch auf die Transaktionssteuern zu. Diese wurden in den meisten europäischen Ländern in den letzten Jahren - von wenigen Ausnahmen abgesehen - abgeschafft. Ein Teil des Schweizer Wertpapierhandels ist ja auch bereits ins Ausland abgewandert. Mit der Verlegung des Handels von Schweizer Aktien an die Virt-x nach London droht ein weiteres Geschäft aus der Schweiz abzuwandern.
Der Bundesrat hat den dringenden Handlungsbedarf für den Finanzplatz Schweiz erkannt und eine Entlastung der institutionellen Anleger von der Umsatzabgabe in der Höhe von 491 Millionen Franken in Aussicht gestellt. Dies ist ja nicht eine vollständige Abschaffung, sondern es geht hier etwa um 20 bis 25 Prozent der gesamten Umsatzstempelabgabe.
Der Ständerat will nun aber die institutionellen Anleger nur noch um einen Betrag von 218 Millionen Franken entlasten. Die Differenz zum Bundesrat besteht im Wesentlichen darin, dass die inländischen Lebensversicherer und vor allem die Pensionskassen nicht mehr entlastet werden.
Ich bin froh, dass man bei dieser Vorlage einmal die Zahlen der Pensionskassen sieht, die doch pro Jahr 180 Millionen Franken an Stempelabgaben an den Bund abliefern.
Aber statt diese massive jährliche "Abkassiererei" unseres Sozialwerkes zu stoppen, will nun der Ständerat für diese Pensionskassen neue administrative Massnahmen einführen. So sollen nach dem Beschluss des Ständerates Pensionskassen mit einem Vermögen von über 10 Millionen [PAGE 1359] Franken - das sind also Betriebe ab etwa 50 bis 100 Angestellten - inskünftig dem Effektenhändlerstatus unterstellt werden. Damit sind sie gezwungen, ein eigenes Register zu führen und gegenüber dem Bund abzurechnen. Wollen sie diese zusätzliche Administration nicht machen, müssen sie das an eine Bank delegieren und inskünftig alle Wertschriftengeschäfte über eine einzige Bank tätigen. Dass das in der Regel dann nicht die Regionalbank oder die Kantonalbank sein wird, erscheint offensichtlich.
Ich bitte Sie, diesen Raubzug auf unsere Pensionskassen zu stoppen und auch diese von der Stempelsteuer zu entlasten. Wenn man das Problem schon auf die lange Bank schiebt, indem man der Ständeratsversion eventuell zustimmt, dann dürfen wir doch nicht im Dringlichkeitsverfahren unseren Pensionskassen zusätzliche administrative Arbeiten aufhalsen. Die ganzen Massnahmen zielen doch darauf ab, den Wirtschaftsstandort Schweiz zu fördern und ihn nicht noch durch zusätzliche Administration zu belasten.
Aus diesen Gründen bitte ich Sie, der Version der Mehrheit der WAK zuzustimmen und alle institutionellen Anleger von dieser Transaktionssteuer zu entlasten.