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Heim Bea · Nationalrat · 2008-05-29

Heim Bea · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-05-29

Wortprotokoll

Die SP-Fraktion beantragt Ihnen, den Minderheitsanträgen Leuenberger-Genève zuzustimmen. Dem erläuternden Bericht zu den Gesetzesanpassungen ist zu entnehmen, dass der Schengener Grenzkodex für die Beschwerde gegen Einreiseverweigerung grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung vorsieht, sofern nicht völkerrechtliche Bestimmungen einer Einreiseverweigerung entgegenstehen. Eine begründete und beschwerdefähige Verfügung ist aber vorgeschrieben, und das begrüssen wir sehr.

Damit die Betroffenen die ihnen gebotenen Rechte überhaupt wahrnehmen können, muss erstens die Wegweisungsverfügung eine ausreichende Information für die Betroffenen mit beinhalten. Nur so sind diese in der Lage, ihre Rechte zur Beschwerde überhaupt wahrzunehmen, sich eine Rechtsberatung zu verschaffen oder zu erhalten. Dazu muss die Information in einer für die Betroffenen verständlichen Sprache abgefasst sein oder vermittelt werden. [PAGE 628]

Zweitens darf die Beschwerdefrist nicht unrealistisch kurz angesetzt sein. Eine Beschwerdefrist von nur drei Tagen ist völkerrechtlich schon problematisch, da es mehr als unsicher ist, dass das Recht auf eine wirksame Beschwerde gemäss Artikel 13 der Europäischen Menschenrechtskonvention bei einer so kurzen Zeit gewahrt werden kann. Schauen wir ein bisschen über die Landesgrenze hinaus. Da sehen wir, dass die Verfassungsgerichte von Deutschland und Österreich festgestellt haben, dass im Flughafenverfahren Fristen von zwei bis drei Tagen einen effektiven Rechtsschutz verhindern. Das wird von ihnen als verfassungswidrig beurteilt. Eine Beschwerdefrist von zehn Tagen ist darum eine vernünftige Forderung.

Wir bitten Sie, den beiden Minderheitsanträgen zuzustimmen.