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Heim Bea · Nationalrat · 2008-05-29

Heim Bea · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-05-29

Wortprotokoll

Die Schweiz ist einmal mehr in einer typischen Ante-Portas-Position, der Position des Nachvollzugs gesetzlicher Vorgaben, die sie nicht mitgeprägt und schon gar nicht mitentschieden hat. Für unser Land ist das eine unbefriedigende, um nicht zu sagen unwürdige Situation. Der Schweiz blieb auch hier nichts anderes übrig als das Prinzip der Hoffnung - die Hoffnung, durch Verzicht auf eine andere Aufgabe wenigstens zu erreichen, dass sie von den EU-Partnerländern nicht durch interne Vorverhandlungen von Informationen ferngehalten würde. Hätten wir eine andere Position zur EU, könnten wir mitbestimmen, mitgestalten. Als im Bilateralismus assoziiertes Land hat die Schweiz das Schengen/Dublin-Abkommen angenommen, weil der Wegfall der systematischen Personenkontrollen an den Schengen-Binnengrenzen Öffnung statt Isolation bedeutet, weil die Bekämpfung der internationalen Kriminalität sowie Migrations- und Asylfragen gesamteuropäische Lösungen verlangen.

Mit dem Abkommen haben wir uns verpflichtet, die EU-Rechtsakte im Schengen/Dublin-Abkommen und alle späteren Rechtsakte nach der Unterzeichnung zu übernehmen. Dies geschah als Grundbedingung dafür, dass das Abkommen für die Schweiz überhaupt zur Anwendung kommt, so auch der Schengener Grenzkodex. Zur Vermeidung von Widersprüchen zwischen Schweizer Recht und Grenzkodex müssen also Anpassungen im Ausländer- und Asylrecht vorgenommen werden. Dabei möchte die SP-Fraktion besonders folgende Punkte hervorheben:

1. Die SP-Fraktion begrüsst das Ende der formlosen Wegweisungen. In Zukunft bedarf eine Einreiseverweigerung an den sogenannten Schengener Aussengrenzen der Schweiz - Sie haben es gehört: auf Flughäfen und Flugplätzen - zwingend einer Begründung, einer Rechtsmittelbelehrung und einer Beschwerdemöglichkeit. Aus unserer Sicht ist dies eine Verbesserung, menschlich gesehen eine selbstverständliche Verbesserung. Bisher war im AuG eine formlose Einreiseverweigerung vorgesehen.

2. Bedenkt man aber, dass die Beschwerde keine aufschiebende Wirkung hat, dass die Wegweisung, Beschwerdemöglichkeit hin oder her, sofort vollstreckt werden kann, wird klar, dass diese Verbesserung leider nur noch eine kleine, fast eine Pro-forma-Verbesserung ist. Die SP-Fraktion ist damit nicht einverstanden. Wir beantragen dem Rat bei Artikel 64 Absatz 2 des AuG, dass eine Beschwerde im Falle begründeter Hinweise auf eine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Flüchtlingskonvention ausdrücklich aufschiebende Wirkung haben soll. Weiter müssen die Betroffenen in einer für sie verständlichen Sprache über das Beschwerderecht und über die Möglichkeit der Einreichung eines Asylgesuches informiert werden, wie es die Minderheit in Artikel 7 Absatz 2 verlangt. Sie müssen [PAGE 625] zudem die Möglichkeit erhalten, Kontakt zu gesetzlichen Vertretern aufzunehmen.

3. Weiter wird die SP-Fraktion die Änderung des Asylgesetzes in Artikel 98b Absatz 1bis, das heisst die Delegationsnorm betreffend Bearbeitung von biometrischen Daten, ablehnen. Das ist uns aus Datenschutzgründen schlicht zu heikel und in wirtschaftlicher Hinsicht wohl auch nicht unbedingt vorteilhaft. Der Nachweis der Wirtschaftlichkeit wurde nicht erbracht, er fehlt.

Die SP-Fraktion plädiert aus grundsätzlich übergeordneter Sicht für Eintreten. Sie wird mehrheitlich dem Schengener Grenzkodex zustimmen, beantragt Ihnen aber, auch unsere Verbesserungen anzunehmen und den Minderheiten bei den erwähnten Artikeln zuzustimmen.