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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2008-06-02

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2008-06-02

Wortprotokoll

Das öffentliche Beschaffungsrecht regelt ein volkswirtschaftlich bedeutendes Segment der schweizerischen Wirtschaft. Bund, Kantone und Gemeinden wenden nämlich pro Jahr für die Beschaffung von Bauten, Waren und Dienstleistungen über 30 Milliarden Franken auf. Das entspricht 25 Prozent der gesamten Staatsausgaben und ist ein Volumen von etwa 8 Prozent des Bruttoinlandproduktes.

Der Bundesrat will das Beschaffungsrecht des Bundes mit einer Totalrevision modernisieren und flexibilisieren. Gleichzeitig strebt er eine Teilvereinheitlichung mit den Kantonen an, wodurch die Zersplitterung reduziert werden kann. Diese Revision ist Teil des Wachstumspaketes des Bundesrates. Sie wird positive Effekte auf das Wirtschaftswachstum nach sich ziehen.

Die Revision zielt nicht darauf ab, den Arbeitnehmerschutz zu schwächen. Sie stärkt im Gegenteil die schweizerische Volkswirtschaft und schützt unsere Errungenschaften eben gerade auch im Bereich der Arbeits- und der Arbeitsschutzbestimmungen. Die Revision des Beschaffungsrechtes sieht für Schweizer Anbieter analog dem Binnenmarktgesetz die bereits in den Kantonen geltende Regelung des sogenannt eingeschränkten Herkunftsprinzips vor. Damit gilt das Herkunftsprinzip vorbehältlich des Sozialdumpings. Für ausländische Anbieter hingegen sieht die Gesetzesvorlage das sogenannte Leistungsortsprinzip vor. So muss ein ausländischer Bauunternehmer für Bauleistungen in der Schweiz die schweizerischen Vorschriften beachten. Mit diesem Leistungsortsprinzip ist garantiert, dass die schweizerischen Vorschriften eingehalten werden müssen.