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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2008-06-02

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2008-06-02

Wortprotokoll

Das EJPD übt sein Beschwerderecht betreffend die Spielbewilligungen der interkantonalen Lotterie- und Wettkommission mit grosser Zurückhaltung aus. Es hat bei über fünfzig erteilten Spielbewilligungen bisher vier Beschwerden eingereicht, wovon je zwei praktisch identische Sachverhalte betrafen. Nur eine dieser Beschwerden betraf die Loterie Romande. Prozesskosten in der erwähnten Höhe können deshalb nicht auf Beschwerden des EJPD gegen die Verfügung der interkantonalen Lotterie- und Wettkommission zurückgeführt werden. Das EJPD erfüllt seine Aufgaben und handelt im Rahmen seiner gesetzlichen Kompetenzen. Die Begründetheit seiner Beschwerden gegen die interkantonale Lotterie- und Wettkommission werden die Gerichte zu beurteilen haben.

Dies entspricht im Übrigen der Haltung des Bundesrates, der anlässlich der vorläufigen Sistierung der Lotteriegesetzesrevision im Jahre 2004 die Meinung vertreten hat, die Klärung allfälliger Abgrenzungsfragen zwischen dem Lotterie- und dem Spielbankengesetz sei in erster Linie den Gerichten zu überlassen. Ein "Moratorium" hat der Bundesrat den Kantonen nur in Bezug auf die Revisionsarbeiten zum Lotteriegesetz eingeräumt. Am letzten Freitag hat der Bundesrat beschlossen, den Kantonen mehr Zeit - das heisst bis Ende 2011 - zur Konsolidierung der von ihnen eingeleiteten Massnahmen und Vollzugsstrukturen zu geben. Dagegen ist ein vorübergehendes Aussetzen des Vollzugs und der Aufsicht über die Einhaltung der geltenden Rechtsgrundlagen im Glücksspielbereich nicht möglich.