Donzé Walter · Nationalrat · 2008-06-02
Donzé Walter · Nationalrat · Bern · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-06-02
Wortprotokoll
Die CVP/EVP/glp-Fraktion beantragt Unterstützung der Minderheit II (Engelberger) und damit des Entwurfes des Bundesrates.
Mit der Ergänzung dieses Absatzes wird die Möglichkeit geschaffen, Ausbildungsdienste obligatorisch im Ausland durchzuführen. Es stimmt nicht, dass man versprochen habe, es müsse niemand im Ausland Dienst leisten, wie dies Herr Lang gesagt hat. Kein Pilot könnte seinen Platz halten, wenn er nicht bereit wäre, ins Ausland zu gehen. Schon bisher gab es also diese Verpflichtung. Gewisse Elemente unserer Armee - etwa die Luftwaffe - führen schon lange Ausbildungen im Ausland durch. Ein Teil der Bevölkerung möchte sogar, dass die Luftwaffe mehr im Ausland operiert, und ist dann erstaunt, wenn einmal ein deutsches Kampfflugzeug über die Schweiz fliegt.
Natürlich gibt Artikel 41 Absatz 3 politisch zu reden. Aber es ist nötig, dass wir die Sache einmal abschliessend regeln, denn in der Vergangenheit haben wir immer wieder grundsätzliche Diskussionen geführt. Ich begrüsse diese Nachführung des Militärgesetzes.
Die einen befürchten, der Bundesrat wolle internationalisieren. Da muss ich sagen: Sie haben noch nicht gemerkt, dass es um Ausbildung im Ausland geht und nicht um Dienstleistungen im Ausland.
Der Grundsatz der Neutralität gibt uns den Rahmen für solche Ausbildungsdienste. Es stimmt nicht, dass wir der Nato beitreten oder mit der Nato Dienste ausüben wollen. Aber üben können wir mit den Nachbarn, und dazu hat sich das Schweizervolk positiv geäussert. Zudem erlegt sich der Bundesrat ja selbst die Bedingung auf, dass Ausbildungsdienste im Ausland nur dann infrage kommen, wenn sie in der Schweiz nicht möglich sind. Dabei geht es um kombinierte Übungen von grossen Verbänden. Unser Land hat den Raum für diesen Kampf der verbundenen Waffen und insbesondere für den scharfen Schuss nicht. Im Abstand von einigen Jahren könnte eine solche Übung im Ausland stattfinden. Dann erfordert dies aber die geschlossene Teilnahme eines Verbandes, und deshalb ist eine Verpflichtung nötig. Der komplette Sollbestand ist also erforderlich. Betroffen ist davon nicht etwa die Infanterie, betroffen sind folgerichtig vor allem Panzer- und Artillerieeinheiten. Nur mit einem Obligatorium kann die Durchführung einer sinnvoll angelegten Verbandsübung gewährleistet werden. Denken Sie daran: Es geht nur um die Ausbildung, nicht um internationale Zusammenarbeit.
Es geht um die Luftwaffe, es geht um Testeinsätze von Waffensystemen, es geht um gelegentliche Übungen von grossen Verbänden und um die Benchmarks, die wir brauchen, um beurteilen zu können, ob unsere Armee ihren Auftrag auch erfüllen kann. Wir führen nicht den WK im Ausland ein, sondern lassen im Gesetz ein Fenster offen, um uns international zu messen und daraufhin die Ausbildung im Inland zu optimieren.
Bitte schaffen Sie diese Möglichkeit, und stimmen Sie mit der Minderheit II (Engelberger) für die Fassung des Bundesrates!