Lexipedia

Teuscher Franziska · Nationalrat · 2008-06-02

Teuscher Franziska · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2008-06-02

Wortprotokoll

Sie können sich vielleicht an die bereits wechselvolle Geschichte dieses Geschäftes erinnern. Die Kommission unseres Rates hat nämlich zuerst beantragt, auf das Geschäft gar nicht einzutreten, unser Rat hat dann beschlossen, doch darauf einzutreten, dann ging es an die Kommission zurück, schliesslich kam es wieder in den Rat. Da haben wir das letzte Mal miteinander festgelegt, in welche Aufgaben das Geld aus der Spezialfinanzierung Luftverkehr gesteckt werden soll. Der Ständerat ging dann noch einmal über die Bücher und diskutierte die Frage der Geldverteilung intensiv und detailliert.

Aufgrund der Beratungen der Analyse des Ständerates beantragt Ihnen die Kommissionsminderheit, den Beschluss des Ständerates, also den Entwurf des Bundesrates, zu übernehmen.

Die Vorlage der Spezialfinanzierung Luftverkehr ist in Bezug auf die Finanzströme relativ komplex: Es geht um die Treibstoffzollgelder, um die allgemeine Bundeskasse, um die Kantonshaushalte und um die Flughafenbetreiber. Es ist wichtig, dass wir uns dessen bewusst sind, was wir hier entscheiden, denn am Schluss müssen wir mit dieser Vorlage in eine Volksabstimmung. Wenn wir nicht Schiffbruch erleiden wollen, ist die Zeit wahrscheinlich nicht vergeudet, die wir brauchen, um unseren Entscheid noch einmal genau zu überprüfen.

Die Spezialfinanzierung ist ein integrierter Bestandteil der Bundesrechnung. Wenn wir also über die Spezialfinanzierung neue Aufgaben beschliessen, belasten wir zwangsläufig auch den Bundeshaushalt. Bei der Differenz geht es darum, welche Sicherheitsmassnahmen mit der Spezialfinanzierung in Zukunft bezahlt werden müssen. Nach bisherigem Recht wurden die Kosten für die nichthoheitlichen Aufgaben, d. h. für die Kontrolle von Gepäck und Passagieren, für die Sicherung der Flugzeuge auf den Flughäfen usw., durch die Flughafeninstitutionen selber bezahlt. In der Version unseres Rates würden diese neuen Aufgaben über den Bundeshaushalt bezahlt.

Das hätte zur Folge, dass der Bund mit rund 10 Millionen Franken mehr zur Kasse gebeten würde. Eine solche Mehrbelastung des Bundeshaushaltes will die Kommissionsminderheit nicht. Wir wollen im Sinne des Verursacherprinzips, dass für die nichthoheitlichen Sicherheitsmassnahmen auch in Zukunft die Flughafenbetreiber zur Kasse gebeten werden. Es darf nicht sein, dass die Bundesverfassung neu der öffentlichen Hand vorschreibt, dass die Kosten für die Kontrollen von Passagieren und Gepäck durch die Spezialfinanzierung zu übernehmen sind. Das wäre eine versteckte Subventionierung des Luftverkehrs.

Es geht hier darum, dass wir im Verfassungsgrundsatz klären, welche Bereiche durch die Spezialfinanzierung zu finanzieren sind. Für die Kommissionsminderheit ist klar, dass nichthoheitliche Sicherheitsmassnahmen auch in Zukunft durch die Flughafenbetreiber zu finanzieren sind. Wie die Gelder dann genau zwischen den verschiedenen Aufgabenbereichen - Umweltschutzmassnahmen, Sicherheitsmassnahmen und Massnahmen zur Förderung eines hohen technischen Sicherheitsniveaus - verteilt werden, muss dann sowieso in einem Gesetz genau geregelt werden.

Ich bitte Sie daher im Namen der Kommissionsminderheit, dem Bundesrat und dem Ständerat zu folgen.