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Lachenmeier-Thüring Anita · Nationalrat · 2008-06-02

Lachenmeier-Thüring Anita · Nationalrat · Basel-Stadt · Grüne Fraktion · 2008-06-02

Wortprotokoll

Nach wie vor kann die Grüne Partei eine Spezialfinanzierung des Luftverkehrs nicht unterstützen. Die Zweckbindung der Treibstoffsteuer entlastet die Flughäfen auf Kosten der Bundeskasse. Nur auf reine Inlandflüge wird aufgrund internationaler Abkommen eine Treibstoffsteuer erhoben. Diese fliesst in die Bundeskasse. Rund 26 Millionen Franken dieser Einnahmen werden heute für Sicherheitsmassnahmen verwendet. In den neuen Fonds werden jedoch neu 44 Millionen Franken fliessen. Die Bundeskasse wird also mit zusätzlichen 18 Millionen Franken belastet. Mit dem Antrag der Mehrheit wird die Bundeskasse mit weiteren 9 bis 10 Millionen Franken belastet. Insgesamt verschlechtert die Änderung der Bundesverfassung die Lage des Bundesbudgets jährlich um beinahe 30 Millionen Franken.

Ein Teil dieser Gelder kommt dem Umweltschutz zugute. Das heisst, die Rechnungen für Lärmschutzmassnahmen, welche heute z. T. von den Flughafenbetreibern finanziert werden müssen, werden neu ausschliesslich von der öffentlichen Hand beglichen. Dazu gehören auch technische, schallmindernde Massnahmen an Flugzeugen und die Optimierung der Anflugverfahren. Das widerspricht dem Verursacherprinzip und sämtlichen marktwirtschaftlichen Grundsätzen. Die Optimierung der Anflugverfahren und Lärmschutzmassnahmen sollen die Flughäfen mit den Fluglandetaxen bezahlen. Schallmindernde Massnahmen an den Flugzeugen sind eindeutig eine Aufgabe der Flugzeugbesitzer. Differenzierte, verursachergerechte Landetaxen können dazu Anreize schaffen. Die Treibstoffsteuer, welche wie gesagt nur auf Inlandflüge erhoben wird, kann die aus dem Flugverkehr resultierenden Kosten - z. B. im Gesundheits- und Umweltbereich - längst nicht decken. Die Luftverschmutzung und die Lärmbelastung führen zudem zu immens hohen Folgekosten für die Volkswirtschaft. Der Land- und Liegenschaftsentwertung in der Nähe der Flughäfen kann man mit Schallschutzfenstern allein nicht begegnen.

Was bewirkt die Änderung der Bundesverfassung? Es wird mehr Geld aus der Bundeskasse in den Luftverkehr fliessen. Die Flughäfen - insbesondere die Regionalflughäfen, wir haben das jetzt einige Male gehört -, welche von aus unserer Sicht unnötigen und unsinnigen Kurz- und Privatflügen leben, werden zusätzlich subventioniert und unterstützt. Privatflüge sind in keiner Weise förderungswürdig, und Regionalflughäfen stehen wir eher kritisch gegenüber.

Die Zweckbindung von Steuern widerspricht dem Grundsatz der Steuer. Der Bund wird einmal mehr in seiner Wirkungsfreiheit eingeschränkt. Wenn die Hälfte der Treibstoffsteuer zweckgebunden eingesetzt werden muss, heisst das auch, dass dem Bund bei einer Zunahme der Fliegerei, bei einer Zunahme der Einnahmen aus der Treibstoffsteuer, mehr Geld entzogen wird.

Herr Leuenberger, eine Frage: Gehe ich richtig in der Annahme, dass mit diesem Verfassungsartikel, falls in den kommenden Jahren die Kerosinsteuer auf Auslandflüge eingeführt wird, die Hälfte der Einnahmen dem Fiskus gleich wieder entzogen wird und dann die Subventionierung der Flughäfen, der Flugzeugbesitzer und des Fliegens allgemein - obwohl die Schweiz immer wieder versichert, sie nehme die Klimakonvention ernst - absurde Dimensionen annimmt?

Die Version des Nationalrates - "Sicherheitsmassnahmen nichthoheitlicher Art zur Abwehr widerrechtlicher Handlungen gegen den Luftverkehr" - ist, wie bereits gesagt, mit zusätzlichen Mehrkosten für die Bundeskasse verbunden. Es gibt keinen Grund, warum der Bund gerade hier nichthoheitliche Aufgaben übernehmen soll.

Wir bitten Sie also, die für die Bundeskasse weniger belastende Variante des Bundesrates, des Ständerates und der Minderheit der Kommission zu unterstützen, welche wenigstens teilweise dem Verursacherprinzip entspricht.