Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2008-06-02
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2008-06-02
Wortprotokoll
Die Mehrheit Ihrer Kommission sowie die Sprecherin und der Sprecher, welche diesen Standpunkt unterstützt haben, haben ganz sicher gute Gründe und können auch logisch ableiten, warum sie an diesem Beschluss des Nationalrates festhalten wollen. Es gibt Gründe dafür. Aber ich frage mich doch sehr, ob es gute Gründe dafür gibt, jetzt an diesem Antrag festzuhalten, und muss Ihnen in Erinnerung rufen, dass es hier um eine Verfassungsänderung geht. Es wird darüber eine obligatorische Abstimmung geben, bei welcher Volk und Stände gewonnen werden müssen. Es wird nicht so einfach sein, dies zu erreichen: In einer solchen Situation wird es eine Summierung [PAGE 677] aller Gegnerschaften geben, die einerseits die Bundeskasse entlasten wollen, die andererseits etwas gegen den Luftverkehr haben usw. Sie wissen, es gibt Leute, die vom Luftverkehr betroffen sind, beispielsweise wegen des Lärms, und deswegen bei dieser Abstimmung alle Register ziehen werden. Es wird nicht so einfach sein, diese Abstimmung zu gewinnen.
Ich erinnere Sie daran, wie diese Vorlage in Ihrer Kommission gestartet ist: Die Kommission ist darauf zunächst gar nicht eingetreten. Mit Mühe und Not konnte dann knapp erreicht werden, dass die Vorlage an die Kommission zurückgewiesen wurde und dass materiell darüber beraten werden konnte.
Die neue Finanzierung - ich rufe Ihnen dies in Erinnerung - wird eine Zusatzbelastung des Bundeshaushaltes von 18 Millionen Franken jährlich bedeuten, und mit Ihrer Lösung kommen nochmals 9 Millionen Franken dazu. Das ist ein Fakt, an den der Ständerat im Besonderen gedacht hat; er hat darauf Rücksicht genommen und sich darauf eingestellt.
Der Luftverkehr bringt Vor- und Nachteile; ich habe dies auch im Ständerat gesagt. Ein Vorteil ist der rasche Transport von vielen Personen in die Ferien oder für Geschäftszwecke; es ist natürlich auch ein Vorteil für die Wirtschaft, wenn unser Wirtschaftsstandort in ein Netz von Fluglinien eingebunden ist. Aber ein Nachteil ist beispielsweise der, dass der Luftverkehr leider auch für Terroranschläge attraktiv ist.
Jetzt kann man schon sagen: Ja, ein Anschlag gilt eigentlich nicht den Passagieren des Luftverkehrs, er gilt dem Registerstaat, also dem Staat Schweiz. Auch das ist eine logische, richtige Überlegung. Aber andererseits ist der Luftverkehr für den Terrorismus deswegen attraktiv, weil die Masse und die Geschwindigkeit von Flugzeugen unermesslichen Schaden anrichten und zu Erpressbarkeiten führen kann. Dieser Nachteil des Luftverkehrs soll nicht einfach nur dem Staat angelastet werden, während der Vorteil dann vollumfänglich dem Luftverkehr und den Passagieren zugute kommen soll.
Sie werden in dieser Angelegenheit nicht das letzte Wort haben. Das letzte Wort werden Volk und Stände haben. Von daher lohnt es sich, die Vorlage etwas auszutarieren.