Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2008-06-02
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2008-06-02
Wortprotokoll
Gestatten Sie mir, dass ich Ihnen im Namen des Bundesrates alle diese Fragen gemeinsam beantworte. Warum dieses Vorgehen? Alle diese Fragen haben denselben Gegenstand, beziehen sich auf dasselbe Thema, und alle Fragesteller wollen eine Antwort des Bundesrates zu diesem Thema. Ich möchte zu diesen Fragen wie folgt Stellung nehmen:
Die Bundesanwaltschaft führte seit Oktober 2004 gegen die Gebrüder U. und M. T. wegen Verstosses gegen das Kriegsmaterialgesetz und das Güterkontrollgesetz ein gerichtspolizeiliches Ermittlungsverfahren durch, das später auf deren Vater, F. T., ausgedehnt wurde. Im Zuge der Ermittlungen wurden bei den Beschuldigten brisante Dokumente und elektronische Datenträger sichergestellt. Es handelte sich insbesondere um detaillierte Baupläne für Nuklearwaffen, für Gas-Ultrazentrifugen zur Anreicherung von waffenfähigem Uran sowie für Lenkwaffensysteme. In der Folge erfuhren verschiedene offizielle Atomwaffenstaaten davon, dass die Schweiz im Besitz von hochbrisanten Dokumenten war.
Im Oktober 2006 gelangte die Internationale Atomenergiebehörde (IAEA) an die Schweiz und ersuchte um Einsicht in diese Unterlagen. Mit Blick auf die sicherheits- und aussenpolitischen Risiken, welche durch den Besitz der sichergestellten Datenträger und Dokumente entstanden, gelangte die Bundesanwaltschaft an den damaligen Vorsteher des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes. Dieser setzte in der Folge eine Arbeitsgruppe unter Einbezug des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten ein. Gestützt auf die Empfehlung dieser Arbeitsgruppe und auf Antrag des EJPD nahm der Bundesrat mit Beschluss vom 1. November 2006 vom Vorhandensein des brisanten Materials Kenntnis und stimmte der Kooperation mit der IAEA zu.
Der fortdauernde Besitz der brisanten Dokumente war mit den Verpflichtungen der Schweiz aus dem internationalen Vertrag über die Nichtweiterverbreitung von Kernwaffen nicht vereinbar. Zudem stellten diese Dokumente ein erhebliches Sicherheitsrisiko für die Schweiz und die Staatengemeinschaft dar. Es galt unter allen Umständen zu vermeiden, dass diese Informationen in die Hände einer terroristischen Organisation oder eines unberechtigten Staates gelangten. Um dies zu verhindern, beschloss der Bundesrat am 14. November 2007, die nukleartechnologisch relevanten Datenträger und Dokumente durch die Bundeskriminalpolizei unter Aufsicht der IAEA vernichten zu lassen.
Dieser Beschluss stützt sich auf zwei Bestimmungen der Bundesverfassung: auf Artikel 184 Absatz 3, welcher dem Bundesrat die Kompetenz einräumt, Entscheide zur Wahrung der aussenpolitischen Interessen des Landes zu treffen, und auf Artikel 185 Absatz 3, nach welchem der Bundesrat Massnahmen ergreifen kann, um schwere Störungen der inneren oder äusseren Sicherheit abzuwehren.
Nicht vernichtet wurden die übrigen Strafakten wie Einvernahmeprotokolle, Rechtsschriften usw.