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Häberli-Koller Brigitte · Nationalrat · 2008-06-03

Häberli-Koller Brigitte · Nationalrat · Thurgau · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-06-03

Wortprotokoll

Ich spreche zu Artikel 4, Ziel 3, Massnahmen 17 und 18, und bitte Sie, der Mehrheit zu folgen.

Es ist gut, dass die finanzpolitische Disziplin Erfolge ausweist. Seit 2006 zeigt der Bundeshaushalt strukturelle Überschüsse. Die Schulden konnten auf gut 120 Milliarden Franken reduziert werden. Vor allem ist dies auf die gute Konjunktur zurückzuführen. Aber auch die 2003 eingeführte Schuldenbremse und die Entlastungsprogramme zeigen Wirkung.

Zur Aufgabenüberprüfung: Die Umsetzung der Aufgabenüberprüfung des Bundes ist ein wesentlicher Bestandteil der Legislaturfinanzplanung. Das Ausgabenwachstum ist zu begrenzen, und es sind Handlungsspielräume für kommende Herausforderungen zu schaffen. Die Ausgaben sollen höchstens im Gleichschritt mit dem Wirtschaftswachstum, d. h. durchschnittlich um 3 Prozent pro Jahr, wachsen. Dies ist wohl eher eine optimistische Ausgangslage, und es bleibt zu hoffen, dass das angenommene Wirtschaftswachstum auch wirklich so eintritt. Die Zielvorgabe von 5,3 Milliarden Franken sollte wenn immer möglich bis 2015 erreicht werden.

Im Rahmen des Ergänzungsberichtes zum Legislaturfinanzplan 2009-2011 unterbreitet der Bundesrat fast fünfzig Reformstossrichtungen. Diese umfassen strukturelle Reformen, Teilverzichte, Reduktionen und Massnahmen zur Effektivitäts- und Effizienzsteigerung. Dazu gehört aber auch die Überprüfung der Departementsaufteilung. National- und Ständerat haben dazu entsprechende Vorstösse überwiesen und den Bundesrat beauftragt, ein Bildungs- und ein Sicherheitsdepartement zu schaffen. Ich bin enttäuscht, dass der Bundesrat nun alles beim Alten lassen will. Ein Bildungs- sowie ein Sicherheitsdepartement bringen klare Strukturen, weniger Überschneidungen und bessere Kompetenzzuteilungen. Schade, dass dem Bundesrat der Mut fehlt, auch diese wichtigen Schritte endlich an die Hand zu nehmen.

Insgesamt ergeben sich aus dieser Planung doch einige Unsicherheiten und Schwierigkeiten. Es ist deshalb wichtig, dass auch die Massnahme in Ziffer 17 der Legislaturplanung, nämlich die Ergänzung der Schuldenbremse, rasch und konsequent umgesetzt wird. Das Schlupfloch der ausserordentlichen Ausgaben müssen wir beseitigen. Die Ergänzungsregel zur Schuldenbremse erfüllt den Verfassungsauftrag gemäss Artikel 126 Absatz 1, die Ausgaben und Einnahmen auf Dauer im Gleichgewicht zu halten. Diese Ergänzungsregel ist flexibel. Sie macht Bundesrat und Parlament keinerlei Vorgaben, wie der Amortisationsbetrag auf die vorgesehene Frist von sechs Jahren zu verteilen ist; so kann die gesamtwirtschaftliche Situation mitberücksichtigt werden. Diese Flexibilität sowie die Nachrangigkeit der Sanierung des ausserordentlichen Haushaltes zum ordentlichen Haushalt gewährleisten auch die Konjunkturverträglichkeit der Ergänzungsregel. Die Stabilisierung der Staatsquote kann so bei konsequenter Umsetzung dieser Reformen erreicht werden, und das muss das Ziel dieser zahlreichen, meist noch zu konkretisierenden Anstrengungen sein. Zu hoffen ist auch, dass so auf weitere Entlastungsprogramme verzichtet werden kann.