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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2008-06-05

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2008-06-05

Wortprotokoll

In der Diskussion über die Erschöpfung im Patentrecht begegne ich immer wieder Missverständnissen, so auch heute. Diese Missverständnisse sind auszuräumen, damit in dieser Frage eine sachgerechte Lösung gefunden werden kann.

Das erste Missverständnis betrifft das Verhältnis von nationaler Erschöpfung und Wettbewerb. Es wird immer wieder behauptet, die nationale Erschöpfung schaffe Importmonopole, die den Preiswettbewerb ausschalten und importierte Produkte verteuern würden. Dem ist nicht so. Das exklusive Recht an einer Erfindung verschafft kein Monopol auf dem Markt. Patente schützen nämlich nicht vor Konkurrenz durch austauschbare Produkte anderer Hersteller. Die Konkurrenz sorgt für Effizienzdruck auf die Wertschöpfungskette des Patentinhabers und führt bei patentierten Erzeugnissen zu marktgemässen Preisen bei hoher Qualität.

Die nationale Erschöpfung schaltet diesen Preis- und Innovationswettbewerb nicht aus. Der Patentinhaber kann mit Hilfe der nationalen Erschöpfung keine Monopolpreise durchsetzen, ohne seine Marktanteile an die Konkurrenz zu verlieren. Importmonopole und Monopolpreise wegen der nationalen Erschöpfung sind in diesem Sinn eine Fiktion. [PAGE 780]

Die Praxis der Wettbewerbskommission belegt dies. Es gibt kein Beispiel für die angeblich zahllosen Importmonopole wegen der nationalen Erschöpfung. Dies liegt wohlverstanden nicht daran, dass die Wettbewerbskommission nicht gewillt oder nicht in der Lage wäre einzuschreiten. Das Kartellrecht wurde hier per 1. April 2004 verschärft. Einfuhrbeschränkungen mit Hilfe von Patenten können von der Wettbewerbskommission untersucht werden. Bislang gab es keinen einzigen solchen Fall. Auch bei nationaler Erschöpfung spielt somit ein funktionsfähiger Wettbewerb auf der Stufe von Preis und Innovation. Der mit einem Systemwechsel verbundene Eingriff in private Eigentumsrechte kann folglich nicht damit begründet werden, einen funktionsfähigen Wettbewerb herstellen zu wollen.

Der zweite Trugschluss in der Diskussion über die Erschöpfung im Patentrecht ist der, dass ein Systemwechsel nachhaltig tiefere Preise für Produzenten und für Konsumentinnen und Konsumenten bringe. Die hohen Preise in der Schweiz haben zahlreiche Gründe, die überwiegend ausserhalb des Patentrechts liegen. Dabei ist insbesondere an Zölle zu denken, an technische Handelshemmnisse, unvorteilhafte Wechselkurse, das höhere Kostenumfeld in der Schweiz und die viel kleineren Absatzmengen. Aber auch das Konsumverhalten kann höhere Preise begünstigen: Schweizerinnen und Schweizer sind bereit, mehr zu bezahlen, wenn dies dem Umweltschutz, der Verhinderung von Kinderarbeit oder der Verhinderung der Ausbeutung von Arbeitnehmern in den Produktionsländern dient.

Davon abgesehen nutzt der Handel bestehende Möglichkeiten des Parallelimportes heute vielfach nicht. Die Gründe hierfür liegen wiederum nicht im Patentrecht und werden daher durch einen Systemwechsel nicht ausgeräumt. Preissenkungen von 5 oder 10 Prozent und mehr aufgrund eines Systemwechsels, die in der Vergangenheit prognostiziert worden sind, sind jedenfalls unrealistisch. Ein Systemwechsel bringt nicht nur keine tieferen Preise, sondern garantiert auch keine bessere Ausschöpfung des Innovationspotenzials. Der Handel würde von den Anstrengungen und Investitionen profitieren, welche die Patentinhaber in die Innovation gesteckt haben. Der Handel würde die Innovationsprämie zumindest teilweise abschöpfen, ohne selbst in die Forschung und Entwicklung zu investieren. Innovative Unternehmen würden versuchen, ihren Innovations- und Wettbewerbsvorsprung auf weniger effiziente und damit verteuernde Art und Weise zu sichern, als es mit der nationalen Erschöpfung der Fall ist. Ein Systemwechsel kann sich folglich als kontraproduktiv erweisen.

Das dritte Missverständnis betrifft den Vorschlag des Bundesrates selbst: Dem Bundesrat wird immer wieder vorgeworfen, ein Parallelimportverbot zu zementieren. Wer dies behauptet, verkennt die aktuellen Vorschläge des Bundesrates. Der Bundesrat schlägt nämlich die internationale Erschöpfung für den Fall vor, dass ein patentierter Bestandteil der Ware von untergeordneter Bedeutung ist. Das ist dann der Fall, wenn die patentierte Technologie nicht das Wesen der Ware ausmacht.

Die Anwendung der internationalen Erschöpfung wird durch die Beweislastumkehr begünstigt. Im Streitfall muss zunächst der Patentinhaber vor Gericht glaubhaft machen, dass die patentierte Technologie für die Ware wesentlich ist. Der Importeur hat dann immer noch die Möglichkeit, die Argumente zu widerlegen. Damit sind die Spiesse für Handel und Hersteller gleich lang.

Der Bundesrat schlägt im Ergebnis eine Mischung aus nationaler und internationaler Erschöpfung vor: Nationale Erschöpfung gibt es dort, wo die Innovation wichtig ist und daher vollen Schutz verdient; internationale Erschöpfung gibt es dort, wo die Innovation geringe Bedeutung hat, sodass der Schutz zugunsten anderer Interessen durchbrochen werden kann. Es wird nicht eine einzelne Technologie bevorzugt.

Der Bundesrat spricht sich mit dieser Vorlage also weder gegen Wettbewerb noch gegen tiefe Preise aus. Er ist aber klar gegen einen Eingriff in das Patentrecht, der weder mehr Wettbewerb noch tiefere Preise bringt. Die wirtschaftliche Basis der Schweiz darf nicht durch eine Aufweichung des Patentschutzes geschwächt werden. Der Bundesrat lehnt zudem eine einseitige Sicht ab, die nur auf den Preis als einziges Konsumenteninteresse abstellt und dabei den Wettbewerb auf Stufe der Innovation ausser Acht lässt. Bevor Sie sich also auf ein völkerrechtliches Wagnis einlassen oder damit beginnen, Sonderregelugen für einzelne Wirtschaftszweige aufzustellen, bitte ich Sie, den Vorschlag des Bundesrates noch einmal zu prüfen.

Zur Bitte von Frau Fässler, das Bundesamt für Justiz möge noch ein Gutachten zur Frage der Rechtmässigkeit der einseitigen regionalen Erschöpfung machen: Wir haben bereits verschiedene Gutachten - Sie haben diese auch bei den Akten -, die zum Teil belegen, dass eine einseitige regionale Erschöpfung völkerrechtswidrig ist und dass ein Risiko wegen einer Klage gegen die Schweiz wegen Verletzung des WTO-Rechts besteht, sodass ein solches Risiko relativ gross ist. Ich bin aber bereit, wenn das der Wunsch ist, auch das BJ noch ein solches Gutachten machen zu lassen - eines mehr in dieser Angelegenheit.

Ich beantrage Ihnen Eintreten auf diese Vorlage.