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Jositsch Daniel · Nationalrat · 2008-06-05

Jositsch Daniel · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-06-05

Wortprotokoll

Der Rückweisungsantrag der Minderheit macht zum jetzigen Zeitpunkt sicherlich keinen Sinn, denn er geht dahin, die Vorlage materiell zu ändern.

1. Dieser Bundesbeschluss respektive neu das Bundesgesetz bezieht sich auf zwei laufende Verfahren. Diese Verfahren sollen abgeschlossen werden. Es würde jetzt wenig Sinn machen, hier die Zusammenarbeit mit diesen Gerichten während des laufenden Verfahrens gewissermassen in der Abschlussphase noch einmal zu ändern.

2. Die Gefahr, dass hier weitere Gerichte massenweise eingesetzt werden, besteht sicherlich nicht. Solche Gerichte können nur vom Uno-Sicherheitsrat eingesetzt werden und, wie bereits dargelegt worden ist, wird das in Zukunft in aller Regel der Ständige Internationale Gerichtshof sein, der sich mit solchen Fällen befasst. Hier ist die Zusammenarbeit geregelt, im Übrigen in einem ähnlichen Sinn, wie dies im Bundesgesetz der Fall ist.

3. Ich weise Sie eindringlich darauf hin, dass bei einer Rückweisung die Gefahr besteht, dass dieses Bundesgesetz nicht bis Ende Jahr vorliegen wird respektive im nächsten Jahr nicht in Kraft treten kann. Dann haben wir die Situation, dass die internationale Rechtshilfe mit den Gerichtshöfen nicht gewährleistet ist. Ich glaube, das ist nicht zu verantworten.

Deshalb bitte ich Sie im Namen der Kommissionsmehrheit, den Rückweisungsantrag der Minderheit abzulehnen.

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