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Graf-Litscher Edith · Nationalrat · 2008-06-10

Graf-Litscher Edith · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-06-10

Wortprotokoll

Die Formulierung der SPK - "bis spätestens drei Monate nach der Einreichung" - könnte bei den Artikeln 121 und 124 kontraproduktiv wirken und zu Verzögerungen führen, da die Frist zwischen den Sessionen zum Teil kürzer ist als drei Monate. Ich [PAGE 865] gebe Ihnen ein Beispiel dafür: Die Herbstsession geht jeweils Anfang Oktober zu Ende, drei Monate später haben wir Anfang Januar. Das bedeutet, dass die Frist verlängert statt verkürzt würde, unter Umständen bis zur übernächsten Session. Die Bestimmung "in der Regel bis zur nächsten Session" erachten wir deshalb als nicht praktikabel.

Daher bittet Sie das Büro einstimmig, folgender Formulierung zuzustimmen: "Der Bundesrat beantragt bis zur nächsten ordentlichen Session nach der Einreichung einer Motion" - das betrifft Artikel 121, "oder eines Postulates", das betrifft Artikel 124, "deren Annahme oder Ablehnung."