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Casanova Corina · 2008-06-10

Casanova Corina · Graubünden · 2008-06-10

Wortprotokoll

Ich möchte auf die Ausführungen von Herrn Nationalrat Geri Pfister betreffend die Empfehlungen des Bundesrates, die er bei Volksabstimmungen abgibt, Bezug nehmen. Nach der Abstimmung vom 1. Juni ist die Ausgangslage so weit geklärt, dass der indirekte Gegenentwurf zur eidgenössischen Volksinitiative "Volkssouveränität statt Behördenpropaganda" im Bundesblatt zu publizieren und dem Referendum zu unterstellen sein wird. Kommt kein Referendum zustande, so wird dieser indirekte Gegenentwurf in Kraft treten. Artikel 10a Absatz 4 des Bundesgesetzes über die politischen Rechte heisst nämlich: "Er" - der Bundesrat - "vertritt keine von der Haltung der Bundesversammlung abweichende Abstimmungsempfehlung." Diese Frage wäre mithin also geklärt.

Wenn künftig Empfehlungen zu Volksinitiativen in einfachen Bundesbeschlüssen ergehen sollen, gibt es keine Schlussabstimmungen mehr dazu. Welche Ratsäusserungen soll der Bundesrat dann erläutern, nur die letzte oder alle? In der Detailberatung und der Differenzbereinigung können sich einzelne Meinungen wandeln. Die Schlussabstimmung war bisher die geeignete Momentaufnahme für die Erläuterungen des Bundesrates. Ich möchte daher dafür plädieren, dass der Bundesrat im Rahmen der Debatten im Zweitrat dazu Stellung nehmen kann.