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Weibel Thomas · Nationalrat · 2008-06-11

Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-06-11

Wortprotokoll

Wir haben es bereits gehört, Kantone wie Genf, Solothurn, Graubünden und Tessin haben bereits strengere Bestimmungen in Kraft gesetzt. In weiteren Kantonen sind solche beantragt, in Beratung oder warten auf Erlangung der Rechtskraft. Im Kanton Tessin wurde das strenge Gesetz mit einschneidenden Beschränkungen in der Volksabstimmung von 79 Prozent der Stimmenden angenommen. Das Tessiner Gesetz zum Schutz vor dem Passivrauchen ist nun seit etwa einem Jahr in Kraft, und wir können feststellen, dass die Bevölkerung die Umsetzung des Gesetzes gut aufgenommen hat. Im Kanton Solothurn haben sich 56 Prozent für die schärfere von zwei Lösungen ausgesprochen. Soll ein solcher Volksentscheid zukünftig ungesetzlich sein?

Artikel 2b ist nicht mehr und nicht weniger als eine Klarstellung und damit Grundlage für die Rechtssicherheit. Er legt unmissverständlich fest, dass das Bundesgesetz Mindeststandards festschreibt und keine abschliessende Liste der Massnahmen umfasst. Weiter gehende Regelungen der Kantone zum Schutz der Gesundheit werden explizit erlaubt. Damit vermeiden wir, dass die Rechtslage durch langwierige und aufwendige Beschwerde- und Gerichtsverfahren geklärt werden muss. Wir verhindern auch, dass Kantone vom Volk beschlossene Regelungen verwässern müssen. Oder ist es Ihr Wille, dass diese Kantone beim Schutz vor Passivrauchen das Niveau wieder senken müssen? Wenn Föderalismus und kantonale Lösungen Sinn machen, dann hier.

Die CVP/EVP/glp-Fraktion stimmt dem Minderheitsantrag mehrheitlich zu.