Leuthard Doris · Bundesrat · 2008-06-11
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2008-06-11
Wortprotokoll
Auch hier haben Sie ja eine ganze Palette von Anträgen für Ersatzabgaben von 200 über 400 bis zu 1000 Franken. Auch hier empfehle ich Ihnen den goldenen Mittelweg und somit den bundesrätlichen Entwurf, den auch die Mehrheit Ihrer Kommission klar unterstützt.
Weshalb wollen wir überhaupt diese Änderung? Wir haben es gesagt: In erster Linie geht es uns um die Erhöhung der Wehrgerechtigkeit. Wir stellen fest: Wir wollen in erster Linie Studenten und andere davon abhalten, zu versuchen, den "blauen Weg" zu beschreiten. Mit der Verdoppelung der Mindestabgabe können wir das erreichen. Die Erhöhung kann aber nur eine unterstützende Massnahme sein. Selbstverständlich ist das VBS als federführendes Departement zuständig, die Militärdiensttauglichkeit oder eben -untauglichkeit festzustellen.
Was den Antrag der Minderheit I (Hurter Thomas) mit der doch sehr starken Erhöhung der Mindestabgabe angeht, so bitte ich Sie einfach zu berücksichtigen, dass Sie damit die Tauglichen und die Nichttauglichen treffen - und bei den Nichttauglichen auch sensible Gruppen wie Studenten, IV-Bezüger und behinderte Menschen, die von einer Erhöhung auf 1000 Franken überproportional betroffen wären. Für die Studenten bezahlen sehr oft die Eltern die Erhöhung der Mindestabgabe; auch das ist ein Faktum. Es würde dem Zweck, nämlich der Erhöhung der Wehrgerechtigkeit, auch nicht entsprechen.
Bei der Militärdienstuntauglichkeit ist es sehr oft so, dass ein Student die Mindestabgabe bezahlt, ein Absolvent einer [PAGE 917] Berufslehre aber den prozentualen Ansatz. Wenn die Erhöhung der Mindestabgabe alle träfe, würden Sie einfach die falschen Zielpersonen treffen. Deshalb gab es auch im Rahmen der Vernehmlassung sehr wenig Kritik am bundesrätlichen Vorschlag. Er hat nämlich auch hier die Befindlichkeiten der Zahlenden berücksichtigt.
Ich empfehle Ihnen daher, alle Minderheitsanträge abzulehnen und der Mehrheit der Kommission zu folgen.