Hurter Thomas · Nationalrat · 2008-06-11
Hurter Thomas · Nationalrat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-06-11
Wortprotokoll
Ich war vorhin der Meinung, dass der Antrag auf Nichteintreten und der Antrag auf eine Verlängerung der Dienstdauer hier vorne zusammen vertreten werden könnten. Deshalb war ich der Meinung, dass ich zehn Minuten Redezeit zur Verfügung hätte. Ich fahre jetzt also, in gekürzter Form mit meinen Ausführungen weiter.
Die SVP-Fraktion beantragt Ihnen, auf die Vorlage nicht einzutreten.
Zum Tatbeweis: Die anderthalbfache Dauer kompensiert kaum, was ein Soldat im Vergleich mit einem Zivildienstleistenden an zeitlichem Aufwand und persönlicher Entbehrung erbringt. So kann ein Zivildienstleistender seinen Einsatz frei wählen; er schliesst mit dem Einsatzbetrieb seiner Wahl einen Einsatzvertrag ab; er kann den Zeitpunkt seines Einsatzes selber bestimmen; er arbeitet zu den üblichen Arbeitszeiten, und er hat an den Wochenenden frei. Demgegenüber ist der Soldat dem militärischen Leben unterstellt - unter Einschränkung seiner persönlichen Freiheit und unter Erbringung von persönlichen Opfern. Dies allein zeigt schon zur Genüge, dass einzig ein Faktor 1,5 als Tatbeweis für den Gewissenskonflikt untauglich ist. Was eine 1,5-mal längere Dauer mit Ethik und Gewissen zu tun haben soll, ist nicht einsehbar.
Der Zivildienst wurde, historisch gesehen, für Personen geschaffen, die den Dienst aus Gewissensgründen verweigern. Deshalb braucht es jemanden, der die Gewissensgründe überprüft. Mit der Abschaffung der Gewissensprüfung hat es der Wehrpflichtige inskünftig in der Hand, zu entscheiden, ob er Wehrdienst oder Zivildienst leisten will. Die Leistung von Zivildienst, die nach der Verfassung nur als Ausnahme unter der Voraussetzung, dass der Erfüllung der Wehrpflicht ethische Gründe zwingend entgegenstehen, möglich sein soll, steht damit faktisch allen offen. Zu Ende gedacht, heisst das letztlich, dass es inskünftig keinen Grund mehr gibt, Frauen von der Wehrpflicht zu befreien, denn jede Frau kann Zivildienst leisten, und physische Gründe stehen, wie das Bundesgericht bei der Feuerwehrpflicht, etwas Ähnlichem, erwogen hat, dem Leisten von Militärdienst nicht im Wege. Entgegen anderslautenden Behauptungen wäre es nach Meinung von Professor Daniel Thürer von der Universität Zürich auch möglich, einen Sozialdienst für alle Personen in der Schweiz einzuführen.
Zu den Kosten: Als letztes Argument wird immer wieder das vorhandene Sparpotenzial und damit das Missverhältnis von Aufwand und Ertrag angeführt. Vergessen wird aber, dass - wie übrigens auf Seite 2755 der Botschaft erwähnt - mit Mehrausgaben von 8 Millionen Franken gerechnet werden muss, da die Quote der Zivildienstleistenden ansteigen wird. Der Bund spart sich also die Kosten der Gewissensprüfung, rund 3,6 Millionen Franken, und die Industrie und das Gewerbe werden neu rund 8 Millionen Franken bezahlen müssen. Zur Schwächung des Wehrwillens kommt also hinzu, dass auch das schweizerische Gewerbe zur Kasse gebeten wird, ergo ergibt sich eine Mehrbelastung der Arbeitgeber.
Die Kosten der Zulassungskommission könnten auch durch den Verzicht auf unnötige interne Qualitätsüberprüfungen und formelle Leerläufe massiv herabgesetzt werden, ohne dass die Qualität leiden würde, zumal die Kommission aus ausgewiesenen Persönlichkeiten zusammengesetzt ist, die ein langwieriges Evaluationsverfahren durchlaufen haben. Da mit der Gewissensprüfung auch eine gewisse Wirkung im Sinne der Trennung der Spreu vom Weizen verbunden ist, hätte ihr Wegfall zur Folge, dass man im Vollzug mehr Schwierigkeiten haben würde. Das heisst, dass die "Zivis" ihren Einsatz nicht ordentlich oder gar nicht leisten würden. Vermehrte Disziplinarfälle und damit eine Verteuerung des Vollzugs wären dann die Folge. Heute ist es so, dass die "Zivis" ihren Einsatz in den allermeisten Fällen sehr engagiert und motiviert leisten. Das jetzige Verfahren mit Gesuch und Anhörung trägt dazu bei, dass sich ein "Zivi" das Ganze sehr gut überlegt und dann nach einer Zulassung für einen Einsatz sehr motiviert ist.
Ein weiterer Punkt: Wenn ins Feld geführt wird, die Zulassungskommission wolle sich selber abschaffen, ist dem entgegenzuhalten, dass die Kommission dazu nie offiziell befragt wurde. Es ist daher vermessen, die Äusserungen einzelner Mitglieder so zu deuten.
Ein letzter Punkt zur Wehrpflichtersatzabgabe: Eine Erhöhung von 200 auf 400 Franken ist lächerlich. Es wird vergessen, dass die Wehrpflicht heute mit dem 32. Altersjahr endet, ganz im Gegensatz zu früher, wo bis zum 42. Altersjahr bezahlt werden musste. Ich bitte Sie daher, dem Antrag meiner Minderheit auf eine Erhöhung auf 1000 Franken zuzustimmen.
Ich beantrage Ihnen, auf die Vorlage 1 nicht einzutreten. Sollten Sie dennoch eintreten, bitte ich Sie, einer [PAGE 907] Verlängerung der Zivildienstdauer und einer Erhöhung der Wehrpflichtersatzabgabe zuzustimmen.