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Hurter Thomas · Nationalrat · 2008-06-11

Hurter Thomas · Nationalrat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-06-11

Wortprotokoll

Als Urheber des Ordnungsantrages von gestern hätte ich mir für heute Nachmittag zumindest die Anwesenheit der 94 zustimmenden Parlamentarierinnen und Parlamentarier gewünscht. Aber leider ist mein Wunsch nicht in Erfüllung gegangen.

Nun gut, ich komme zur Vorlage: Sie bedeutet eine weitere Schwächung des Wehrwillens und geht in die von SP und eben auch GSoA gewünschte Richtung. Diese Vorlage öffnet nämlich faktisch den Weg zu einer Wahl zwischen Militär- und Zivildienst. Die SVP wird diese Schwächung des Wehrwillens bekämpfen. Wer aus Gewissensgründen keinen Militärdienst leisten will, der soll gemäss dieser Vorlage bereit sein, für den Zivildienst einen Mehraufwand zu leisten. Die Verfassung geht von der allgemeinen Wehrpflicht der Männer aus und sieht den Zivildienst nur als Ausnahme vor, die einer besonderen Rechtfertigung bedarf. Zivildienst kann und darf nicht voraussetzungslos geleistet werden. Praktisch bedeutet dies, dass ein Gesuchsverfahren stattzufinden hat, in welchem der Zivildienstwillige seine Ausnahmesituation, das heisst seinen Gewissenskonflikt mit dem Leisten von Militärdienst, glaubwürdig darlegen muss. Eine freie Wahl zwischen Militär- und Ersatzdienst ist folglich aufgrund des Verfassungstextes ausgeschlossen.

Als Argument für eine Änderung des Zivildienstgesetzes und für die Abschaffung der sogenannten Gewissensprüfung wird immer wieder die tiefe Ablehnungsquote ins Feld geführt. Der Grund für diese niedrige Quote ist aber unter anderem darin zu suchen, dass diejenigen, die heute keinen Militärdienst leisten wollen, ohne grossen Aufwand den "blauen Weg" einschlagen können. Es ist heute also viel einfacher, auf untauglich zu machen als Zivildienst zu leisten. Wir haben heute eine solch hohe Zulassungsquote, vor allem in der Deutschschweiz, weil sich vor allem diejenigen der Gewissensprüfung unterziehen, die auch wirklich einen Gewissenskonflikt haben. Man kann es auch positiv sehen: Die Gewissensprüfung hält in der Regel diejenigen davon ab, ein Gesuch zu stellen, die keinen Gewissenskonflikt haben. Für diese ist es heute leider ein einfaches Unterfangen, sich von der Militärdienstpflicht zu befreien. Interessierte Stellungspflichtige wissen genau, welche Fragen man bei den Aushebungstests wie beantworten muss.

Aber auch das Militär trägt das Seine dazu bei. Das liegt unter anderem auch daran, dass man heute eher bereit ist, renitente Jugendliche gar nicht erst für tauglich zu erklären. Denn es ist für das Militär einfacher, auf solche Personen zu verzichten. Da die Tauglichkeitsrate in den vergangenen Jahren erheblich gesunken ist und man bei der Wehrgerechtigkeit bald in den roten Bereich gerät, hat man die zuweilen herrschende Praxis aufgegeben, Stellungspflichtige, die bei der Rekrutierung erklären, dass sie Zivildienst leisten wollen, für untauglich zu erklären. Neu stellen die Rekrutierungsstellen - da müssen Sie gut zuhören - Tauglichkeitserklärungen mit dem Vermerk "Schiessuntauglich" aus und tricksen damit das ordentliche Verfahren beim waffenlosen Dienst aus.

Nun noch etwas zum Tatbeweis: Die Motion Studer Heiner stellt die Verfassungsgrundlage nicht infrage und geht explizit davon aus, dass der Zivildienst weiterhin eine Lösung für diejenigen Personen sein soll, die den Militärdienst nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren können. Diese Vorlage möchte nun das heutige Verfahren durch den reinen Tatbeweis ersetzen und verzichtet damit auf die Überprüfung der Verweigerungsmotive. Die SVP ist der Meinung, dass dies verfassungswidrig ist, und sie steht damit nicht alleine da. Ein früheres Ansinnen, die Gewissensprüfung zu beseitigen, wurde vor einigen Jahren vom Bundesrat und vom Parlament mit dem Argument der Verfassungswidrigkeit zu Recht zurückgewiesen. Das in der Botschaft nun erwähnte Gutachten von Professor Pierre Tschannen, das die angebliche Verfassungsmässigkeit der gewählten Lösung belegen soll, ist unseres Erachtens nicht genügend schlüssig und auch widersprüchlich. Wenn der Verfassungstext eine freie Wahl zwischen Militär- und Ersatzdienst ausschliesst und es für den Gesetzgeber immer eine Voraussetzung war, dass eine Dienstverweigerung nur bei Gewissensgründen infrage kommt, ist es nicht nachvollziehbar, dass der Tatbeweis das Vorhandensein eines Gewissenskonfliktes beweisen soll. Selbst der Gutachter geht davon aus, dass die blosse Bereitschaft, einen länger dauernden Dienst zu leisten, nicht ausschliesst, dass auch politisch Motivierten oder Personen mit opportunistischen Motiven der Zugang zum Zivildienst ermöglicht wird.

Allein mit dem Willen, das Anderthalbfache der Militärdienstzeit zu leisten, ist kein Beweis dafür erbracht, dass ein Gewissenskonflikt mit dem Leisten von Militärdienst vorliegt. (Zwischenruf der Präsidentin: S'il vous plaît, wenn Sie fertigmachen könnten, wäre das eine gute Sache.) Gut. Hinzu kommt, dass die anderthalbfache Dauer des Zivildienstes keine Mehrleistung ist. Die anderthalbfache Dauer kompensiert kaum, was ein Soldat im Vergleich mit einem Zivildienstleistenden an zeitlichem Aufwand und persönlicher Entbehrung auf sich nimmt.

Noch kurz etwas zu den Kosten: Es wird immer wieder das Sparpotenzial dieser Vorlage erwähnt. Auf Seite 49 der Botschaft können Sie aber nachlesen, dass mit Mehrausgaben von 8 Millionen Franken gerechnet werden muss, da die Quote der Zivildienstleistenden ansteigen wird. Das hat sich bereits in Österreich gezeigt, wo die Quote ebenfalls angestiegen ist.