Haller Ursula · Nationalrat · 2008-06-11
Haller Ursula · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-06-11
Wortprotokoll
Auch ich möchte mich im Namen der Kommission zu Artikel 4 Absätze 2bis und 2ter des Zivildienstgesetzes äussern.
Der Revisionsvorschlag zu Artikel 4 Absatz 2bis hiess: Anreize schaffen, damit für den Vollzug des Zivildienstes eine ausreichende Zahl von Einsatzbetrieben zur Verfügung steht, in denen nichtkooperationswillige "Zivis" im Rahmen von speziellen, von Amtes wegen angeordneten Aufgeboten - ich betone das - ihren Zivildienst leisten können. Konkret sollen "Zivis" auch in der landwirtschaftlichen Produktion eingesetzt werden können. Solche Aufgebote von Amtes wegen haben sich als Massnahme bewährt, speziell in der Landwirtschaft. Die Zahl der mitwirkenden Landwirte genügt aber nicht. Es braucht weitere Anreize, denn es ist für die Landwirte aufwendig, diese "Zivis" im Alltag zu führen.
Die Kommission stimmte mit 15 zu 4 Stimmen bei 4 Enthaltungen einem Antrag zu, wonach solche Einsätze nicht nur in der landwirtschaftlichen, sondern auch in der forstwirtschaftlichen Produktion geleistet werden können. Die damit verbundene Sicherheitsfrage - sie wurde vorhin [PAGE 911] angesprochen, Sie haben es gehört - ist inzwischen verwaltungsintern abgeklärt worden, und Frau Bundesrätin Leuthard hat vorhin bestätigt: Das Bafu hat nichts gegen Einsätze von "Zivis" in der forstwirtschaftlichen Produktion; es regt aber an, im Gesetz festzuhalten, dass "Zivis" nicht für sämtliche forstwirtschaftlichen Arbeiten eingesetzt werden dürfen und dass die einschlägigen Sicherheitsvorschriften zu beachten sind. Dies erfordert zwei neue Absätze, die nun gemäss dem neu eingereichten Antrag Bortoluzzi vorliegen. Dieser Antrag lag der Kommission - ich betone dies hier gerne - nicht zum Entscheid vor. Er nimmt aber die Bedenken auf, welche in der Kommission diskutiert wurden, und er ist das Ergebnis umfassender Abklärungen.
Ich bitte Sie deshalb, den Minderheitsantrag abzulehnen, den bisherigen Mehrheitsantrag zu Artikel 4 Absatz 2bis abzulehnen und an seiner Stelle den neuen Antrag Bortoluzzi zu Artikel 4 Absätze 2bis und 2ter gutzuheissen.