Lexipedia

Haller Ursula · Nationalrat · 2008-06-11

Haller Ursula · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-06-11

Wortprotokoll

Ich spreche zuerst zu Artikel 8: Die Mehrheit der Kommission beantragt Ihnen ebenfalls, am erwähnten goldenen Mittelweg, also am Faktor 1,5, festzuhalten. Ihrer Meinung nach sind die Erfahrungen mit diesem Faktor positiv. Er genügt, um das Tatbeweiselement zu erhalten, und ermöglicht zudem, eine Leistungsgleichwertigkeit mit dem Militärdienst zu schaffen. Die Kommission sprach sich deshalb gegen die zwei Minderheitsanträge aus: Der Antrag Hurter Thomas, der den Faktor auf 1,8 erhöhen will, wurde mit 17 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Antrag Widmer, der den Faktor auf 1,2 senken will, mit 15 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt. Der Antrag Schwander lag der Kommission nicht vor. Ich bitte Sie, ihn ebenfalls abzulehnen, weil die Mehrheit der Kommission der [PAGE 915] Auffassung ist, dass mit einem höheren Faktor die Zivildienstpflichtigen bestraft würden und damit die Anzahl der Personen anstiege, welche sich der Militärdienstpflicht auf dem "blauen Weg" entziehen. Eine Erhöhung des Faktors könnte letztlich das Fortbestehen des Zivildienstes gefährden. Auf der anderen Seite birgt eine Herabsetzung auf den Faktor 1,2 die Gefahr der Gleichwertigkeit von Militär- und Zivildienst, womit das erforderliche Tatbeweiselement fehlen würde. Dies würde praktisch den Weg zur freien Wahl ebnen, was die Mehrheit der Kommission nicht anstrebt und die Verfassung auch nicht zulässt.

Ich bitte Sie im Namen der Kommissionsmehrheit, die Minderheitsanträge I und II abzulehnen.

Zu Artikel 8a: Die Kommission beantragt Ihnen hier mit 17 zu 8 Stimmen, in einem neuen Artikel vorzusehen, dass der massgebliche Faktor durch die Bundesversammlung um maximal 0,3 erhöht werden kann, wenn die Armeebestände wegen einer unerwartet starken Zunahme der zum Zivildienst zugelassenen Personen nicht mehr garantiert werden können. Damit soll eine Gefährdung der Armeebestände infolge der Tatbeweislösung verhindert werden. Zudem wird damit unterstrichen, dass die Armee als Institution gegenüber dem als Ersatzdienst ausgestalteten Zivildienst Vorrang hat. Die Kommissionsmehrheit beantragt einen Beobachtungszeitraum von drei Jahren, damit das Instrument nicht vorschnell angewandt wird.

Eine Minderheit wandte sich gegen diesen Artikel mit dem Argument, dass die Frage der Armeebestände nicht mit diesem Instrument gelöst werden solle. Die Zahl der Zivildienstleistenden sei über Jahre hinweg ziemlich konstant geblieben und Ängste um die Armeebestände seien unbegründet. Das Problem liege nicht beim Zivildienst, sondern beim "blauen Weg". Die Kommissionsmehrheit hingegen sah in der Möglichkeit der Heraufsetzung des Faktors einen Notnagel für den Fall, dass sich der Wegfall der Gewissensprüfung schädlich auswirken würde, und sie sah darin auch ein Mittel, um einer allfälligen Schwächung der Wehrpflicht vorzubeugen.

Ich bitte Sie im Namen der Kommissionsmehrheit, dem Mehrheitsantrag zuzustimmen und den Minderheitsantrag Lang abzulehnen.