Müller Thomas · Nationalrat · 2008-06-12
Müller Thomas · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-06-12
Wortprotokoll
Ich beantrage Ihnen namens meiner Fraktion, den Minderheitsantrag Sommaruga Carlo abzulehnen, weil die Präzisierung, die Herr Sommaruga erwähnt hat, gar nicht nötig ist.
Festzuhalten ist, dass der erste Satz des Minderheitsantrages Sommaruga Carlo prozessual ohnehin gilt. Wenn eine Prozesspartei die Edition einer Urkunde beim Prozessgegner verlangt und der Richter diesem Antrag zustimmt, dann hat der Prozessgegner grundsätzlich diese Urkunde herauszugeben.
Dann zum zweiten Punkt: Was ist die Rechtsfolge, wenn der Prozessgegner diese Urkunde nicht herausgibt? Diese Prozessfolge ist in Artikel 161, wie er vorliegt, allgemein formuliert, nämlich, dass der Richter die unberechtigte Verweigerung der Mitwirkung bei der Beweiswürdigung zu beachten hat. Das gilt allgemein und nicht nur in Bezug auf die Herausgabe von Urkunden. Wenn wir das hier gesondert festhalten, dann kann sich - und das wollen wir ja nicht - die Frage stellen, ob diese Rechtsfolge nur in Bezug auf die Herausgabe von Urkunden gelten soll und nicht bei allgemein unberechtigter Verweigerung der Mitwirkung.
Ich ersuche Sie also, den Minderheitsantrag Sommaruga Carlo abzulehnen.