Tschümperlin Andy · Nationalrat · 2008-06-12
Tschümperlin Andy · Nationalrat · Schwyz · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-06-12
Wortprotokoll
Die Minderheit der SPK unterstützt diese parlamentarische Initiative.
Für uns stellt sich die grundsätzliche Frage nach den Rechten von Kindern. Wir akzeptieren nicht, dass in diesem Land Kinder bis zu zwölf Monate in Vorbereitungs- und Ausschaffungshaft gesetzt werden können. Vor allem aber akzeptieren wir nicht, dass beim Vollzug des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer und des Asylgesetzes in den Kantonen grosse Unterschiede bestehen - so, wie dies im Bericht der Geschäftsprüfungskommission "Kinderschutz im Rahmen der Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht" vom 7. November 2006 dargelegt worden ist. In den Jahren 2002 bis 2004 waren siebzehn Kinder bis sechs Monate und neun Kinder bis neun Monate in Haft. Die Schweiz ist der Kinderrechtskonvention am 24. Februar 1997, also vor über zehn Jahren, beigetreten. Das ist der entscheidende Punkt.
Zurück zum Bericht der GPK vom 7. November 2006: Hier steht, dass im Zusammenhang mit dem Vollzug der Vorbereitungs- und Ausschaffungshaft für Minderjährige vor allem drei Artikel der Kinderrechtskonvention von Bedeutung sind:
Erstens Artikel 1: "Im Sinne dieses Übereinkommens ist ein Kind jeder Mensch, der das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat ..."
Zweitens Artikel 3 Absatz 1: "Bei allen Massnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel, ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist."
Drittens Artikel 37 Buchstabe b: "Die Vertragsstaaten stellen sicher, dass keinem Kind die Freiheit rechtswidrig oder willkürlich entzogen wird. Festnahme, Freiheitsentziehung oder Freiheitsstrafe darf bei einem Kind im Einklang mit dem Gesetz nur als letztes Mittel und für die kürzeste angemessene Zeit angewendet werden."
Weiter steht in diesem Bericht der GPK in der Empfehlung 1, dass die Ergebnisse aus diesem Bericht in den Staatenbericht der Schweiz an die Uno einbezogen werden müssen. In seiner Stellungnahme vom März 2007 ist der Bundesrat dann bereit, den GPK-Bericht in seinem Staatenbericht zu berücksichtigen. Dieser Staatenbericht - und das ist das entscheidende Element - hätte im September 2007 veröffentlicht werden sollen. Bis heute warten wir aber auf diesen Bericht. Inzwischen wissen wir alle, dass das Gesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und das Asylgesetz seit Anfang dieses Jahres in Kraft sind.
Die Situation hat sich jetzt aber verändert. Am Montag letzter Woche haben wir von Frau Bundesrätin Calmy-Rey in der Fragestunde gehört, dass der Staatenbericht noch nicht fertig verfasst worden sei. Wir können mit diesem Bericht frühestens im Jahr 2009 rechnen. Darum, genau aus diesem Grund, und auch in Anbetracht dieser neuen Situation bitte ich Sie, die parlamentarische Initiative Roth-Bernasconi zu unterstützen. Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes ist in der Schweiz einzuhalten; davon sind wir einfach felsenfest überzeugt.