Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · 2000-12-05
Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · Evangelische und Unabhängige Fraktion · 2000-12-05
Wortprotokoll
Bundesrat Couchepin hat es in seinem Eintretensvotum deutlich gesagt: Hier geht es um einen der Schicksalsartikel dieser Vorlage. Dieser Artikel hängt stark mit den Interessen zusammen, die hier zum Ausgleich gebracht werden sollen - oder eben nicht.[PAGE 1398]
Was jetzt mit einzelnen Minderheitsanträgen vorliegt, ist eine Verschiebung der Balance zuungunsten der Mieterschaft und eine starke Verschiebung zugunsten der Vermieter. Die Minderheiten IIIa und IV, die diese Bandbreite auf 20 Prozent erhöhen möchten, gehen ganz eindeutig zu weit.
Wir haben es gehört: Bereits mit der Bandbreite von 15 Prozent, wie sie der Bundesrat vorschlägt, werden praktisch 97 bis 98 Prozent aller Mietverhältnisse erfasst. Wo soll da überhaupt noch eine Bandbreite für Missbräuchlichkeit bestehen? Die Spirale, die da ihren Anfang nimmt, scheint mir schon bei 15 Prozent äusserst gefährlich zu sein. Es ist doch klar, dass mit der Bandbreite von 15 Prozent bereits ein erheblicher Anteil jener, die auf oder unter dem Mittelwert liegen, Anreize haben, sich entsprechend nach oben anzupassen. Das setzt diese Spirale in Gang.
Wenn sie 15 Prozent aufweist, wird sich diese Spirale schneller drehen. Weist sie sogar 20 Prozent auf, wird es sehr rasch zu einer Überdrehung kommen, und die Gleichgewichte zwischen Vermieter- und Mieterschaft werden über kurz oder lang nicht mehr gewahrt sein. Das kann nicht der Zweck dieser Vorlage sein. Sie peilt ja nicht den Investorenschutz an, sondern sie müsste eigentlich den Sozialschutz im Auge haben.
Vor allem gibt diese Spirale zu denken im Zusammenhang mit den weiteren Anträgen der Mehrheit der Kommission. Auch diese verschlechtern die Situation der Mieterschaft in einer Art und Weise, die zusammen mit diesen Anträgen bei Artikel 269 Absatz 1 nicht hinzunehmen und nicht akzeptabel ist.
Ich möchte zum Schluss noch ein Wort für den Antrag Studer Heiner einlegen. Herr Studer hat vorgeschlagen, bei diesen 15 Prozent zu bleiben die der Bundesrat in seine Fassung aufgenommen hat. 15 Prozent sind schon eine recht grosse Bandbreite. Dazu aber bitte ich Sie zu beachten, dass gemäss Antrag Studer Heiner diese Bandbreite von 15 Prozent für neu erstellte oder renovierte Bauten, die ohnehin hohe Mieten aufweisen, nicht gelten soll; dort soll eine tiefere Bandbreite von 10 Prozent angenommen werden. Mir scheint diese Differenzierung eigentlich eine gute Lösung zu sein, die wir leider in der Kommission nicht diskutieren konnten, die ich Ihnen in der Abstimmung aber gerne empfehlen möchte.
Ich bitte Sie deshalb, die Anträge der Minderheiten IIIa und IV abzulehnen und dem Antrag Studer Heiner in diesem Punkt zu folgen.