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Stamm Luzi · Nationalrat · 2008-06-12

Stamm Luzi · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-06-12

Wortprotokoll

Ich begründe die parlamentarische Initiative der Fraktion der SVP-Fraktion, die den Titel "Ausweisung ausländischer Eltern bei Straftaten ihrer Kinder" trägt. Dieser Titel und der Inhalt sind normaler, als man im ersten Moment denken könnte. Ich schildere Ihnen ein Beispiel, weil ich ein Jahr in den Vereinigten Staaten in der Schule verbracht habe: Gesetzt den Fall, ich würde in die Vereinigten Staaten ziehen und ich hätte eine Aufenthaltsbewilligung und dann würde mir mitgeteilt, dass mein noch nicht erwachsenes Kind, 17 Jahre alt, in der Schule den Lehrer mit dem Tod bedroht und eine schwere kriminelle Handlung begangen habe, dann wäre es für mich als Vater normal, wenn der amerikanische Staat sagen würde: Das akzeptieren wir nicht, wir lassen die Aufenthaltsbewilligung nicht weiterlaufen. Das ist für mich ein Beispiel, welches zeigt, dass diese Forderung in einem gewissen Sinne normal ist.

Wenn ich das auf die Schweiz umlege: Wenn wir dieses System hätten, dass ein Vorfall, bei dem jemand in einer Schule zum Messer greift und jemanden angreift, zur Folge hätte, dass die ganze Familie damit rechnen müsste, dass die Aufenthaltsbewilligung entzogen wird, hätte das eine grosse Wirkung. Sie wissen, welch riesige Arbeit für Psychologen, Psychiater, Schulbehörden usw. resultiert, wenn solche Straftaten passieren. Sie bedeuten einen grossen Aufwand - mit mangelhaftem Erfolg; das weiss jeder.

Ich bin auch der Überzeugung: Wenn sich herumsprechen würde, dass die ganze Familie mit dem Verlust des Aufenthaltsrechtes rechnen müsste, wenn solch schwere Delikte in der Öffentlichkeit geschehen, wie wir sie erlebt haben, dann hätte das eine grosse Breitenwirkung. Es würde sich wie ein Lauffeuer verbreiten: Achtung, wenn mein jugendlicher Sohn ein solches Delikt begeht, ist die ganze Familie gefährdet! Ich glaube, das wäre ein normaler, sinnvoller Druck.

Nun sagt die Kommission, sie sei gegen diese Initiative, und ich zitiere aus ihren Erwägungen: "In einem Rechtsstaat darf niemand für eine Tat bestraft werden, für die er nicht selbst verantwortlich ist." Die Kommission argumentiert weiter, dass der Grundsatz der Gleichbehandlung verlange, "dass auch schweizerische Eltern wegen Straftaten ihrer Kinder angemessen bestraft würden".

Jetzt argumentiere ich als Jurist: Diese Argumentation ist falsch, weil die Ausweisung keine Strafe ist. Jedermann, der schon einmal einen Fahrausweisentzug miterlebt hat, weiss, dass die Juristen argumentieren, einerseits gebe es die Strafe und andererseits gebe es die Massnahme des Fahrausweisentzuges; dieser ist keine Strafe im Rechtssinne. Man kann beides machen: einerseits eine Busse, eine Gefängnisstrafe verhängen und andererseits den Führerausweis entziehen. Auch hier reden wir von einer Massnahme; das ist keine Strafe im Rechtssinne. Also ist die Begründung der Kommission juristisch nicht richtig.

Aus diesen Gründen, die ich hier zusammenfasse, bitte ich Sie, diese Initiative, welche eine Änderung der Artikel 62 und 63 des Ausländergesetzes fordert, zu unterstützen. Sie beinhaltet, dass bei schweren Delikten selbst die ganze Familie damit rechnen muss, dass die Aufenthaltsbewilligung nicht erneuert, nicht verlängert wird.

Ich bitte Sie, der Initiative Folge zu geben.