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Lustenberger Ruedi · Nationalrat · 2008-06-12

Lustenberger Ruedi · Nationalrat · Luzern · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-06-12

Wortprotokoll

Die Minderheit I (Engelberger) will das System des Ständerates anwenden, das heisst, dass die Sitze nicht nach der Anzahl in den einzelnen Kommissionen, sondern nach der Gesamtzahl verteilt werden. Damit nimmt die Minderheit I in Kauf, dass nicht alle Kommissionen der Grösse der Fraktionen entsprechend besetzt sind. Das kann allenfalls ein Vorteil sein. Es ist aber auch ein Nachteil, und ich sage Ihnen weshalb: Sollte die Minderheit I tatsächlich obsiegen, würde das Büro die unangenehme Aufgabe erhalten, die sogenannten Restmandate zu verteilen, beispielsweise für die WAK, die SiK oder die SPK. Damit würde der Wettbewerb oder, besser gesagt, der Streit um diese Restmandate entflammen, und das Büro wäre sich in dieser Frage nie einig. Die heute geltende Regelung - diese besteht, soweit ich mich zurückerinnern kann; vielleicht besteht sie seit fünfzig oder hundert Jahren - hat sich bewährt, und sie bietet auch eine Garantie für Kontinuität.

Die Minderheit II (Hodgers) nimmt ein altes Anliegen auf, indem sie sagt: Jedes Mitglied unseres Rates hätte eigentlich Anrecht auf einen Sitz. Nun, auch diese Frage wurde in diesem Rat des Öftern thematisiert und immer und immer wieder abgelehnt, weil sich die Mehrheit immer auf den Standpunkt stellte, dass letztlich die Fraktionen zuständig dafür und legitimiert dazu sind, die Kommissionssitze in ihren Reihen zu verteilen. Es steht jedem Mitglied dieses Rates nicht nur frei, sich einer Fraktion anzuschliessen, sondern es ist eigentlich in seinem eigenen Interesse, dies zu tun. Und diesbezüglich ist das Parlamentsrecht in seiner Formulierung auch sehr offen.

Die CVP/EVP/glp-Fraktion unterstützt - und ich kann aufgrund der Fahne auch sagen: zusammen mit der SVP - die bisherige Lösung. Denn diese bietet Garantie dafür, dass wir bei der momentanen Befindlichkeit Kontinuität haben. Die Minderheitsanträge stützen sich auf die aktuelle Situation - also auch auf eine politische Laune -, die aufgrund der Verteilung der Kommissionssitze am Anfang dieser Legislatur entstanden ist. Die Mehrheit stützt sich also auf die Kontinuität, auf das bestehende Recht. Absurd wird es dann aber - wenn Sie die Übergangsbestimmungen betrachten, sehen Sie dort, dass eine Gruppe sogar das will -, wenn man während des Spiels die Spielregeln ändert. Wenn bei der ersten Übergangsbestimmung eine der Minderheiten obsiegt, wird nämlich die Sitzverteilung noch während dieser Legislatur geändert.

Wir sind im Moment in einer Fussballphase. Es kommt keinem Schiedsrichter in den Sinn, nach 25 Minuten des Spiels die Spielregeln zu ändern. Ich glaube, wir als Gesetzgeber sollten in unserem ureigenen Bereich ein Vorbild sein und mindestens während des Spiels die Regeln bis zum Schluss gelten lassen.