Casanova Corina · 2008-06-13
Casanova Corina · Graubünden · 2008-06-13
Wortprotokoll
Seit dem Jahr 2000 vertritt der Bundespräsident oder die Bundespräsidentin den Geschäftsbericht des Bundesrates in den Räten. Nach Ansicht des Bundesrates hat sich dies bewährt, zumal die Departementsvorsteherinnen und -vorsteher in den Kommissionen ausführliche Aussprachen führen. Dieses Vorgehen gibt den Mitgliedern der Geschäftsprüfungskommission die Möglichkeit, die Geschäftsführung im Detail zu prüfen. Der vertrauliche Rahmen der Kommissionssitzung eignet sich auch besser, ausführlich Bericht zu erstatten. Dadurch erhalten die Kommissionsmitglieder auch detaillierte Informationen. Der Bundesrat ist davon überzeugt, dass gerade diese Vertraulichkeit die Wirksamkeit der Oberaufsicht stärkt. Im Plenum hingegen soll nach wie vor der Bundespräsident oder die Bundespräsidentin den Geschäftsbericht vertreten. Hier geht es nämlich um die Beurteilung der Gesamtbilanz der Geschäftsführung des Bundesrates.
Natürlich bleibt auch für wichtige Fragen Raum. Dafür soll die nötige Öffentlichkeit geschaffen werden. Sollte es vorkommen, dass der Bundespräsident auf Fragen nicht antworten kann, so erfolgt die Antwort schriftlich. Der Bundesrat verweist auch auf die Behandlung der Staatsrechnung und des Voranschlages, bei der der Vorsteher des Finanzdepartementes auch seine Kolleginnen und Kollegen im Rat vertritt. Auch dieses Verfahren erachtet der Bundesrat als zweckmässig und effizient. Die heutige Art und Weise, wie der Geschäftsbericht behandelt wird, hat sich nach Ansicht des Bundesrates bewährt. Auch der Ständerat möchte am bisherigen Verfahren nichts ändern.
Der Bundesrat lehnt deshalb die Änderung des Parlamentsgesetzes und des Geschäftsreglementes des Nationalrates ab und beantragt Ihnen, den Minderheitsantrag zu unterstützen und auf das Geschäft nicht einzutreten.