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Bieri Peter · Ständerat · 2008-05-26

Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2008-05-26

Wortprotokoll

Die Kosten für die Sicherheitsmassnahmen werden auf Flugplatzhalter, Luftverkehrsunternehmen sowie Bund und Kantone aufgeteilt. Der Bund trägt die Kosten für die Ausbildung und den Einsatz von Sicherheitsbeauftragten auf Linienflügen schweizerischer Luftfahrtunternehmen sowie die in diesem Zusammenhang entstehenden administrativen Aufwendungen. Dabei ist neu die Finanzierung von Sicherheitsmassnahmen auf Flugplätzen vorgesehen, wobei gemäss Botschaft das Schwergewicht auf die Regionalflugplätze gelegt werden soll.

Gemäss dem Konzept des Bundesrates wird der Grossteil dieser etwa 11 Millionen Franken für die Finanzierung der Tiger- und Fox-Einsätze verwendet. Das sind jene kantonalen und städtischen Polizeikräfte, die von der Armee - sprich der militärischen Sicherheit - und dem Grenzwachtkorps unterstützt werden und die für die polizeiliche Sicherheit der Flugzeuge am Boden, das sind die Fox-Einsätze, und in der Luft, das sind die Tiger-Einsätze, zuständig sind. Beides sind hoheitliche Aufgaben des Bundes; sie werden über den Bundessicherheitsdienst organisiert. Dieser hat Leistungsvereinbarungen mit den Kantonen, welche Polizeikräfte zur Verfügung stellen.

Der Bundesrat will in Zukunft diese Tiger- und Fox-Aufträge über diese Spezialfinanzierung Luftverkehr finanzieren. Dem widersetzt sich der Nationalrat mit seiner Fassung. Im Gegensatz zum Bundesrat will der Nationalrat nur jene Sicherheitsbereiche finanzieren, die nichthoheitliche Aufgaben betreffen. Diese werden heute vollumfänglich von den Flughafenbetreibern finanziert, welche diese Beträge wiederum den Fluggesellschaften und diese letztlich den Passagieren weiterverrechnen. Hingegen wären gemäss Nationalratsbeschluss die hoheitlichen Aufgaben wie die Gewährung der Sicherheit im Flugzeug selber und teilweise auch am Boden, also diese Tiger- und Fox-Einsätze, durch allgemeine Bundesmittel zu finanzieren.

Was ist die Folge davon? Die zur Verfügung stehenden Mittel könnten in der Folge für nichthoheitliche Sicherheitsaufgaben wie etwa die Passagier- und Gepäckkontrolle oder die Sicherung der Flugzeuge verwendet werden. In der Gesamtrechnung würden die Flugplatzbetreiber gemäss Antrag Burkhalter - der den Beschluss des Nationalrates aufnimmt - mit 9 Millionen Franken entlastet, was bedeuten würde, dass diese Kosten von der allgemeinen Bundeskasse zu finanzieren wären. Aus diesem Grund schlagen Ihnen der Bundesrat und auch unsere Kommission mit 9 zu 1 Stimmen vor, nicht nur die nichthoheitlichen, sondern auch die in der Bundesverantwortung liegenden hoheitlichen Sicherheitsaufgaben über diese Spezialfinanzierung Luftverkehr zu bezahlen.

In diesem Sinne möchte ich Sie bitten, dem Antrag der Kommission - gemäss Bundesrat - zuzustimmen. Die Kommission hat, wie gesagt, diesen Entscheid mit 9 zu 1 Stimmen gefällt.