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Leuenberger Ernst · Ständerat · 2008-05-26

Leuenberger Ernst · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-05-26

Wortprotokoll

Ich bin sehr froh, dass Herr Bundesrat Leuenberger uns darauf aufmerksam gemacht hat, dass es um eine Verfassungsänderung mit obligatorischer Abstimmung von Volk und Ständen geht. Wer die Sache etwas angeschaut hat, hat gesehen, dass die Kantone - und diese interessieren uns ja hier - bei dieser Vorlage sehr geteilter Meinung waren: Die Hälfte der Kantone hat diese Revision rundweg abgelehnt. Das sei in Erinnerung gerufen, wenn wir jetzt darangehen, diese Vorlage ziemlich anders zu machen, als sie eigentlich ursprünglich angedacht war. Es kann sein, dass dann am Vorabend der obligatorischen Volksabstimmung - nicht aus heiterem Himmel, aber beispielsweise aus dem Kreise kantonaler Strassenbauinteressierter und anderer - plötzlich eine Opposition auftaucht, die unser Werk dann zunichte macht.

Worum geht es? Es geht darum, dass Herr Burkhalter mit seinem Antrag will, dass nichthoheitliche Aufgaben finanziert werden. In der Kommission ist dann gefragt worden, was denn nichthoheitliche Aufgaben im Flugverkehr seien. Die Antwort lautete, dass dies im Wesentlichen die Kontrolle von Passagieren, Gepäck und Fracht auf den Flughäfen und die Sicherung der Flugzeuge auf den Flughäfen, also z. B. die Überwachung des Flughafenareals, seien. Das ist offenbar unter einer nichthoheitlichen Aufgabe hier zu verstehen. Das haben nach bisherigem Recht die Flughafeninstitutionen und zum Teil offenbar die Kantone bezahlen müssen. Jetzt sollen diese Kosten - es geht um eine Grössenordnung von 9 bis 10 Millionen Franken - mit einem Federstrich der Eidgenossenschaft angelastet werden. Das ist eine Verstaatlichung, und als Sozialdemokrat müsste ich mit lachendem Herzen sagen: Alles ist zu verstaatlichen, was man irgendwie verstaatlichen kann - zum Bund damit!

Das ist keine gute Geschichte. Wir haben auch Finanzpolitik zu betreiben, und gelegentlich streiten wir uns um weniger als um diese 10 Millionen Franken, die hier praktisch durch die Hintertür dem Bund angelastet werden sollen, während die bisherigen Betreiber von diesen Aufgaben befreit werden sollen. Wir haben in diesem Saal schon sehr viel Geld für die Luftfahrt beschlossen. Ich muss Ihnen ehrlich gestehen: Ich bin nicht davon überzeugt, dass diese Subvention - hier wird ein Subventionstatbestand geschaffen - tatsächlich nötig, d. h. "notwendend", ist, also irgendwo eine Not abwenden würde. Das ist eine reine Verschiebung einer Aufgabe. Da hat einer entdeckt: Man könnte noch irgendetwas dem Bund anhängen. Ich muss Sie wirklich dringend bitten: Überladen Sie dieses Fuder nicht, wenn Sie nicht riskieren wollen, dass wir uns eines Sonntagabends die Augen reiben und sagen, eine absolut unbestrittene Vorlage sei nun zu Fall gebracht worden.

Ich bin froh, dass Herr Lombardi andere, und zwar hoheitliche Aufgaben erwähnt hat. Bei der Bahnpolizei zum Beispiel ist bisher noch niemandem eingefallen, dafür eine Bundessubvention sprechen zu wollen, während es für die Einsätze Tiger und Fox vermutlich keine gesetzliche Grundlage gibt; jedenfalls kenne ich keine. Es wird irgendwo eine rechtliche Grundlage geben, mindestens im Kopf irgendeines Juristen. Da bezahlt man dann einfach. Wir hätten es nicht einmal bemerkt, wenn es nicht eines Tages Krach unter den Kantonen gegeben hätte, weil nicht alle vom Bund gleich viel Geld als Entschädigung für diese Einsätze verlangt haben. Ich bin also froh darüber, dass jedenfalls eingesehen wird, dass hoheitliche Aufgaben Staatsaufgaben sind; ich bin froh darüber, dass das festgestellt wird. Aber ich bin auch sehr froh darüber, wenn festgehalten wird, nichthoheitliche Aufgaben - das bringen Sie mir jeweils schonend bei -, nichtstaatliche Aufgaben seien von Privaten zu erfüllen, das sei ein Prinzip, das Sie jeweils Subsidiaritätsprinzip nennen.

Ich bitte Sie, dem Antrag der Kommission zuzustimmen.