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Kuprecht Alex · Ständerat · 2008-05-27

Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-05-27

Wortprotokoll

Ich möchte Sie bitten, dem Antrag der Kommission bezüglich der Einmaleinlage zuzustimmen. Dabei scheint mir wichtig zu sein, dass wir auch einen Link zur Verzinsung der Schuld machen. Während dieser rund sieben Jahre wird die Schuld nicht mehr nur virtuell verzinst, sondern es passiert eine Cash-Verzinsung zugunsten des dann abgetrennten AHV-Fonds. Durch diese neue Verzinsungsart fliessen rund 2,4 bis 2,5 Milliarden Franken in den AHV-Fonds zurück, was bereits etwa 50 Prozent dieses Darlehens bedeutet und was es ohne diese Cash-Verzinsung, wie es heute noch passiert, nicht geben würde. Betrachtet man die Differenz, also die restlichen 2,5 Milliarden Franken, so muss man festhalten, dass dieser Betrag nach nicht einmal zwei Jahren aufgebraucht wäre, wenn wir diese Einmaleinlage nicht sprächen und keine Lösung fänden. Aufgebraucht nach nicht einmal zwei Jahren, und dazu käme noch die Cash-Verzinsung: Damit bin ich der Überzeugung, dass es sich rechtfertigt, wenn man diesen Betrag als Startkapital und Schwankungsreserve à fonds perdu gibt.

Ich erlaube mir, in diesem Zusammenhang auch noch auf Absatz 2 zu sprechen zu kommen: Wenn wir diese 5 Milliarden Franken schon als Einmaleinlage in den dann getrennten IV-Fonds übertragen, schaffen wir eine Schwankungsreserve. Es war nie die Meinung und auch nie die Absicht, dass dieser Ausgleichsfonds bzw. diese Schwankungsreserve um 1 bis 2 Milliarden Franken ansteigen soll, sondern es war immer der Gedanke, dass dieser Betrag zum Ausgleich allfälliger kurzfristiger, kleinerer Defizite verwendet werden soll. Wir haben dann aufgrund der Schätzungen festgestellt - das müssen wir so benennen, es sind Schätzungen, keine präzisen Berechnungen -, dass sich dieser IV-Fonds dann bis auf fast 7 Milliarden Franken nach oben entwickeln kann.

Mit diesem Absatz 2 reden wir jetzt zum ersten Mal von der Schaffung einer Möglichkeit zur Rückzahlung der IV-Schuld; über dieses Problem haben wir bis heute noch nicht gesprochen. Sollte es der Fall sein, dass wir durch Mehreinnahmen aus der Erhöhung der Mehrwertsteuer oder durch einen besseren Verlauf der IV-Rechnung - inklusive der Möglichkeit einer griffigen 6. IV-Revision - entsprechende Mehrerträge generieren, so haben wir zum ersten Mal die Situation, dass wir von der Rückzahlung der IV-Schuld sprechen. Das könnte für die Abstimmung ein ganz wichtiger Punkt sein.

Ich möchte Sie deshalb bitten, der Schaffung dieser Möglichkeit durch Absatz 2 zuzustimmen.