Schwaller Urs · Ständerat · 2008-05-27
Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-05-27
Wortprotokoll
Der Ständerat ist bei der Behandlung der Volksinitiative "für ein flexibles AHV-Alter" Zweitrat. Der Nationalrat hat diese Volksinitiative am 18. März 2008 mit 123 zu 66 Stimmen entsprechend dem Entwurf des Bundesrates zur Ablehnung empfohlen. Weil die gesetzliche Behandlungsfrist für diese Volksinitiative am 28. September 2008 abläuft, müssen wir sie bereits heute behandeln, losgelöst von der Diskussion um die 11. AHV-Revision, mit welcher die Kommission am 26. August 2008 beginnen wird. Eintreten ist obligatorisch.
Worum geht es, kurz zusammengefasst? Unter Hinweis auf die erklärenden Ausführungen in der Botschaft des Bundesrates erinnere ich bloss daran, dass die Initiative des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes als Ziel hat, Personen mit einem Erwerbseinkommen bis 119 340 Franken - dies ist das Anderthalbfache des maximalen rentenbildenden AHV-Einkommens, Stand 2007 - eine ungekürzte AHV-Rente ab dem 62. Altersjahr zu gewähren. Die ungekürzte Altersrente soll zwischen dem vollendeten 62. und dem vollendeten 65. Altersjahr bezogen werden können, wenn, gemäss der Initiative, diese Anspruchsberechtigten ihre Erwerbstätigkeit ganz aufgeben oder nur noch ein Kleinsteinkommen haben. Um eine AHV-Rente zu erhalten, muss man im Sinne der Initiative also erwerbstätig gewesen sein bzw. muss man diese Erwerbstätigkeit aufgeben. Eine Teilrente soll bezogen werden können, wenn die Erwerbstätigkeit nur teilweise aufgegeben wird. Spätestens mit dem vollendeten 65. Altersjahr soll die Altersrente auch ohne diese zusätzlichen Voraussetzungen bezogen werden können.
Die SGK-SR hat sich mit 9 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung für die Ablehnung der Initiative ausgesprochen. Als Hauptgründe können aufgeführt werden:
1. Eine generelle Senkung des Rentenalters für die erwerbstätige Bevölkerung steht im Widerspruch zur demografischen Entwicklung.
2. Die Initiative ergäbe für die AHV eine Mehrbelastung von 1,259 Milliarden Franken, wenn das Rentenalter der Frau bei 64 Jahren bleiben sollte, und eine Mehrbelastung von 780 Millionen Franken, wenn das Rentenalter der Frau auf ebenfalls 65 Jahre erhöht würde, was Gegenstand der 11. AHV-Revision sein wird.
Welches auch immer der Betrag sei - ob 780 Millionen oder 1,3 Milliarden Franken -, die Kommissionsmehrheit hält dafür, dass zusätzliche Ausgaben klar im Widerspruch zur Politik stehen, welche die mittel- und langfristige Sicherung der AHV als oberste Priorität hat. Zusätzliche Belastungen der AHV ohne gleichzeitige interne Kompensationen sind für die Mehrheit der Kommission falsch. Gleiches gilt für die mit [PAGE 301] neuen Ausgaben verbundene Erhöhung der Sozialquote. Im Zusammenhang mit der 11. AHV-Revision werden wir uns mit der Frage der Flexibilisierung des Rentenalters auseinanderzusetzen haben. Die Antwort ist noch offen, klar ist aber für die Kommissionsmehrheit, dass sie keine Zusatzausgaben und Subventionen für die Einführung eines neuen generellen Rentenalters will. Die Forderung der Initiative bzw. die damit verbundenen Neuausgaben sind unseres Erachtens nicht verantwortbar.
Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.