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Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · 2008-05-27

Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-05-27

Wortprotokoll

Es ist zurzeit so: Die AHV ist bei guter Gesundheit, und sie gehört zu den wenigen Sozialversicherungen, die sich langfristig planen lassen. Wir wissen nicht, wie viele Kranke, wie viele Verunfallte, wie viele Invalide wir in der nächsten Generation - etwa im Jahr 2030 - haben werden. Wir wissen aber ziemlich genau, wie viele Erwerbstätige dann ins Rentenalter kommen werden, weil diese heute schon im Erwerbsleben sind. Das heisst, dass wir jetzt voraussehen können, mit welchen Belastungen wir rechnen müssen. Natürlich spielt das Wirtschaftswachstum eine grosse Rolle, aber selbst aus den goldenen Achtzigerjahren wissen wir genau, dass über eine längere Zeitspanne kein jährliches Wirtschaftswachstum von über 3 Prozent möglich ist. Auch die Rolle der Migration kennen wir nicht genau, aber wir haben auch hier Erfahrungszahlen. Ausserdem wissen wir, dass uns bei gleichbleibender Produktivität ohne die technologische Entwicklung in grossem Umfang Arbeitskräfte fehlen werden. Es ist also nicht nur eine finanzielle Notwendigkeit, dass die Leute länger oder wenigstens bis zum 65. Altersjahr arbeiten sollten, sondern es wäre auch gut, um die Stellen zu besetzen.

Ich gebe Ihnen vollkommen Recht: Es wäre das Beste für alle Menschen in unserem Land, wenn sie ihren Rücktritt selber wählen könnten, frei nach ihren Bedürfnissen, nach ihrer finanziellen und gesundheitlichen Situation, aber das ist mit einer Solidarversicherung, wie das die AHV ist, eben nicht gut möglich. Sie ist auf ganz grossen Solidaritäten aufgebaut: der Solidarität zwischen Verheirateten und Unverheirateten, Arbeitnehmern und Arbeitgebern, Jungen und Alten, Armen und Reichen. Das heisst, dass wir das Geld über Lohnbeiträge von den anderen wieder verlangen müssen, wenn wir jetzt einfach noch einmal 1,2 Milliarden Franken für den vorzeitigen Rentenantritt dazugeben. Wir können das Fehlende dann auch durch Mehrwertsteuern ergänzen; aber wir wissen nur zu gut, dass Mehrwertsteuern vor allem jene am härtesten treffen, bei denen der grösste Teil des Lohns gleich wieder in den Konsum gesteckt werden muss; das sind Familien mit Kindern sowie Rentnerinnen und Rentner mit kleineren Einkommen.

Man hört immer wieder, dass die 11. AHV-Revision wegen der ungenügenden Flexibilisierung des Rentenalters gescheitert sei. Das war sicher ein Punkt, aber es war ein Punkt unter vielen anderen. Wir haben damals eine massive Einschränkung bei der Witwenrente gemacht, wir haben die Teuerungsanpassung der Renten verlangsamt, wir haben die weitestgehende Beitragspflicht für Rentnerinnen und Rentner, die noch arbeitstätig sind, eingeführt - bisher waren 16 800 Franken frei -: Das hat zur Ablehnung geführt, und mit dem Steuerpaket wurde dann noch der Todesstoss gegeben. Gerade diese Konstellation - dass man gewisse Kreise mit dem Steuerpaket massiv entlasten wollte, andererseits aber bei den Frauen und den Rentnerinnen und Rentnern massive Einschränkungen forderte -, also dieses fehlende Gleichgewicht zwischen sozialpolitischen und finanzpolitischen Anliegen war zuletzt schuld daran, dass die 11. AHV-Revision gescheitert ist.

Wir haben heute das gesetzliche Rentenalter 65. Wenn Sie aber in den Betrieben schauen, sehen Sie, dass das effektive Rentenalter zwischen 62 und 63 Jahren liegt. Jetzt wäre es ein erster Schritt, dass man bis 65 arbeiten würde. Wenn wir aber jetzt bis zu einem Einkommen von fast 120 000 Franken den gegenteiligen Schritt machen, dann hat das für mich nichts mehr mit dem Stützen von Leuten in wirklich schwierigen finanziellen Verhältnissen zu tun.

Es ist bei der AHV auch nicht so, dass nur diejenigen vorzeitig zurücktreten können, die es sich leisten können. Denn auch das System der Ergänzungsleistungen greift bei vorzeitigem Altersrücktritt, und Ergänzungsleistungen sind keine Almosen. Mit dem neuen Finanzausgleich wurden sie ins ordentliche Verfassungsrecht aufgenommen. Man hat hier also einen Anspruch. Ich verschliesse mich nicht davor, zu schauen, wo man gewissen Kreisen die Pensionierung erleichtern könnte, deren Mitglieder ein Leben lang hart gearbeitet haben, die es sich aufgrund irgendwelcher Umstände nicht leisten können, vorzeitig zurückzutreten. Aber wir können die Frage auch nicht einfach lösen, indem wir 400 Millionen Franken für kleinere Einkommen sprechen [PAGE 304] und dieses Geld nachher bei den Ergänzungsleistungen wegfliesst. Hier werden wir im Rahmen der 11. AHV-Revision aufgerufen sein, in der Kommission gute Lösungen zu finden, die es tatsächlich ermöglichen, allen Leuten möglichst gerecht zu werden. Aber diese Initiative geht in die falsche Richtung. Sie ist auch finanziell nicht tragbar. Die Belastung von 1,2 Milliarden Franken ist nicht zu rechtfertigen.

Ich bitte Sie daher, sich der Kommissionsmehrheit anzuschliessen und diese Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.

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