Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2008-05-28
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2008-05-28
Wortprotokoll
Ich möchte Herrn Stähelin für die Präsentation der Staatsrechnung danken. Er hat die Zahlen genannt, ich möchte sie selbstverständlich nicht wiederholen. Er hat darauf hingewiesen, dass wir es mit einem erfreulichen Ergebnis zu tun haben; das ist so. Wir sind besser als budgetiert, wir sind besser als im Vorjahr, und wir sind besser, als es die Schuldenbremse verlangt. In allen Bereichen hat es ein gutes Jahr gegeben.
Nun gehört es halt einfach zur Aufgabe eines Finanzministers, am Ende zu warnen - nachdem Sie zu meiner Enttäuschung gar keine Fragen haben. Die guten Ergebnisse - das hat Herr Stähelin auch gesagt - ermuntern gelegentlich zu einem leichtsinnigen Umgang mit den öffentlichen Mitteln. Man sagt: Jetzt sind die Handlungsspielräume da, jetzt können sich die vereinigten Forderungen wieder feierlich zusammenfinden. Davor muss ich warnen. Es gibt einige neue Aufgaben, die Sie bereits beschlossen haben. Darüber möchte ich mich nicht äussern. Das sind nämlich Beschlüsse, die wir in die Legislaturfinanzplanung integriert haben. Darauf kommen wir nicht mehr zurück. Das Parlament hat hier Entscheide getroffen. Es gibt aber darüber hinaus, gewissermassen in einem weiteren Horizont, Entwicklungen, die mir Sorge bereiten. Ich möchte mich kurz dazu äussern. Ich werde das bei anderer Gelegenheit noch etwas ausführlicher tun.
Wir werden es - entsprechend gewissen politischen Initiativen, die unterwegs sind - mit vier Entwicklungen zu tun haben, die für den Haushalt des Bundes relevant sind.
1. Die erste Entwicklungslinie betrifft dauerhaft wiederkehrende Mehrbelastungen, die sich abzeichnen, wenn die WTO-Vereinbarung und/oder das Freihandelsabkommen Landwirtschaft mit der EU abgeschlossen werden kann. Auf der einen Seite wären Zollausfälle und auf der anderen Seite dann natürlich Begleitmassnahmen zu verzeichnen. Dann ist in der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrates eine Erhöhung der Entwicklungshilfequote auf 0,7 Prozent des BNE beschlossen worden, welche dem Rat als Empfehlung unterbreitet wird. Das würde bedeuten, dass bis zum Jahr 2015 zusätzlich zu dem, was wir heute ausgeben, jährlich Ausgaben von 2,1 Milliarden Franken anfielen. Das entspricht dem Umfang eines Entlastungsprogramms. Das letzte Entlastungsprogramm, das wir hatten, umfasste 1,8 Milliarden Franken. Sie erinnern sich, welche Energie notwendig war, um dieses Programm bewältigen zu können. Würden wir eine solche Erhöhung beschliessen, käme es zu jährlich wiederkehrenden Mehrbelastungen von 2,1 Milliarden Franken.
2. Es gibt für eine Zeit von einigen Jahren jährliche Mehrbelastungen im Zusammenhang mit dem Freihandelsabkommen oder mit der WTO, das sind die flankierenden Massnahmen für die Landwirtschaft. Es ist noch schwer zu sagen, welche Grössenordnung diese haben werden; es hängt davon ab, ob diese Vereinbarungen zustande kommen. Die Zahlen, die hier klar sind, bewegen sich über dem Wert von 1 Milliarde Franken.
3. Es gibt auch zusätzliche Investitionen. Wir werden in dieser Session über die ZEB-Vorlage befinden. Der Bundesrat steht hinter dieser Vorlage, und sie ist in die Finanzplanung integriert. Aber der Wunschkatalog der Kantone, der über die ZEB-Vorlage hinausgeht, hat einen Umfang von 12 Milliarden Franken. Diese 12 Milliarden sind, wenn man sie investieren will, auch noch zu finanzieren. Dazu fehlt vorläufig jede Vorstellung. Solange das so ist, befürchte ich, dass man sich mit Schulden behelfen möchte. Dann sind es natürlich mindestens Passivzinsen, die anfallen - diese lägen irgendwo in einer Grössenordnung von 400 bis 500 Millionen Franken pro Jahr -, abgesehen von den Betriebskosten, die mit derartigen Investitionen verbunden sind.
4. Schliesslich haben wir es mit Mehrbelastungen im Bereich der Pensionskassen zu tun. Ich erinnere Sie daran, dass die SBB-Pensionskasse noch zu finanzieren ist, in welchem Umfang, werden wir sehen, aber das Projekt ist unterwegs. Es steht auch eine Forderung im Raum, den Teuerungsausgleich für Rentner zu bewilligen. Es ist eine Kann-Bestimmung, und es gibt keine gesetzliche Vorschrift, in diesem Jahr eine solche Finanzierung vorzunehmen. Aber irgendwann, mit dem Verlauf der Teuerung, kommt dieses Problem auf uns zu.
Das sind diese vier Bereiche mit zum Teil ganz massiven Mehrausgaben, die parlamentarisch bereits unterwegs sind. Das sind nicht Spekulationen, das sind schon politische Projekte.
Ich erwähne auf der anderen Seite auch die Einnahmenausfälle: Wir werden eine weitere Unternehmenssteuerreform durchführen müssen, um wettbewerbsfähig zu bleiben, und wir werden eine Steuerreform im Bereich der Besteuerung [PAGE 311] von Familien mit Kindern vorschlagen, und zwar sehr bald, noch in diesem Jahr. Das sind dann Ausfälle, die zusammengenommen mit Sicherheit die Milliardengrenze übersteigen. Da muss man die fehlenden Beträge mit jenen addieren, die zusätzlich als Ausgaben daherkommen. Wenn ich hier die Gesamtrechnung mache, habe ich Grund, das Wort zu ergreifen und gewissermassen die eigene Party etwas zu stören. Das wirklich gute Ergebnis des letzten Jahres sollte uns nicht dazu verleiten, hier nicht Prioritäten und Akzente zu setzen und zu sagen: Man kann nicht all das realisieren, es sei denn, wir stellen auch die entsprechenden Finanzierungen sicher.
Mit dieser Mahnung möchte ich die Berichterstattung von Herrn Stähelin verdanken und Sie bitten, den Anträgen Ihrer Finanzkommission zu folgen und die Staatsrechnung des letzten Jahres sowie den Nachtrag I zum Voranschlag 2008 zu genehmigen.
[VS]