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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2008-05-28

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2008-05-28

Wortprotokoll

Ich glaube, der letzte Satz, das Fazit von Herrn Ständerat Bürgi, trifft so zu. Wir haben diese Missbrauchsbestimmung, und es wäre wahrscheinlich in diesen turbulenten Zeiten, wo man jetzt alle internationalen Abmachungen hinterfragt und wo auch die Begleitmassnahmen für einen guten Finanzplatz immer wieder zur Diskussion stehen, psychologisch nicht richtig gewesen, sich gerade dieses Themas anzunehmen. Es ist in der Tat ein Thema, das nicht zentral ist, schon von der Anzahl Fälle her. Wir hatten einige wenige Fälle, wo wirklich ein krasser Missbrauch feststellbar war, indem abkommensbegünstigte Erträge im Einzelfall, aber in erheblichem Mass eben an nicht abkommensberechtigte Personen weitergeleitet wurden, und wo wir sagen mussten: Das ist ein klarer Missbrauch. Aber es sind wenige Fälle.

Es ist anderseits so, dass in gewissen Doppelbesteuerungsabkommen, wie eben gerade in jenen mit Deutschland, mit Norwegen und mit Japan, ausdrücklich auf diese Missbrauchsbestimmung verwiesen wird. Wir wollen sie nicht hochspielen; ich nehme in diesem Sinne die Kritik und die Anregungen entgegen. Ich schliesse nicht einmal aus, dass wir künftig diese Norm anpassen, aber ich muss noch einmal sagen: Psychologisch ist der Zeitpunkt nicht günstig, um gewisse "Erleichterungen" zu schaffen. Deshalb bin ich dem Interpellanten dankbar, wenn er jetzt akzeptiert, dass die Situation sich so präsentiert, und wenn er keine weiter gehenden unmittelbaren, konkreten Forderungen stellt.