David Eugen · Ständerat · 2008-05-28
David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-05-28
Wortprotokoll
Der Herr Motionär hat jetzt erläutert, was er meint, aber wenn ich den Text lese, ist es natürlich ganz anders für mich. Da steht: entweder konsequent pauschalieren oder die Abzüge abschaffen. Und dann betrachte ich natürlich, welche Abzüge jetzt vorhanden sind. Wir haben ja in der Schweiz die Reineinkommenssteuer, nicht die Bruttoeinkommenssteuer; es wird also nur das Reineinkommen besteuert, das Nettoeinkommen. Die Aufwendungen können abgezogen werden, ebenso die Gewinnungskosten und die Berufskosten; sonst kommt man gar nicht zum korrekten Einkommen für eine korrekte Besteuerung. Ich frage den Motionär, ob er das abschaffen will; das würde eine extrem ungerechte Besteuerung bewirken. Mir ist auch nicht klar, ob man das nur bei den Unselbstständigerwerbenden abschaffen will oder auch bei den Selbstständigerwerbenden. Dort ist es ja absolut unmöglich, nur die Bruttoeinkünfte zu besteuern. Das ist gelegentlich bei den Wirten so, dass sie am Abend meinen, das, was sie in der Kasse haben, sei das Reineinkommen, ohne zu bedenken, was sie noch alles zahlen müssen. Ich glaube, den Grundsatz, der in Artikel 25 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer steht - "Zur Ermittlung des Reineinkommens werden von den gesamten steuerbaren Einkünften die Aufwendungen ... abgezogen" -, kann man doch nicht infrage stellen.
Wenn ich höre, was sich im Hintergrund so tut, dann stelle ich fest, dass es dem Bundesrat vor allem darum geht, die Berufskosten der Unselbstständigerwerbenden zu streichen; das finde ich dann sehr ungerecht, das muss ich ganz klar sagen. Hier geht es beispielsweise um alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Pendler sind - in der Ostschweiz, aber auch in der Innerschweiz -, die nach Zürich pendeln und die Fahrkosten für das öffentliche Verkehrsmittel sowie die Mehrkosten für die auswärtige Verpflegung geltend machen können. Das ist korrekt, das muss auch so sein, sonst werden sie unkorrekt besteuert.
Dann kommen die anderen Abzüge. Man muss eben konkret werden: Was will man eigentlich? Will man z. B. die Unterhaltsbeiträge an die geschiedenen Ehegatten nicht mehr abziehen lassen? Ja, ich weiss nicht, ob Hans Hess wirklich will, dass man das nicht mehr tun kann, dass man also die Unterhaltsbeiträge an unterstützungspflichtige Personen nicht mehr abziehen kann. Will er, dass man die AHV-Beiträge nicht mehr abziehen kann? Will er, dass man die BVG-Beiträge nicht mehr abziehen kann? Will er, dass man die Krankheitskosten nicht mehr abziehen kann? Will er, dass man die behinderungsbedingten Mehrkosten nicht mehr abziehen kann? Das sind die konkreten Abzüge, darum geht es. Es geht nicht um irgendetwas Fiktives, das hier im Steuergesetz stünde.
Dann zur Pauschalierung: Die Pauschalierung existiert; der Bundesrat hat eine Verordnung über den Abzug von Berufskosten erlassen, und da ist alles pauschaliert. Man kann alles pauschalieren. Der Bundesrat hat auch das Recht dazu. Ich interpretiere jetzt diesen Vorstoss wie folgt: Die heutige Regel lautet, dass man eine Pauschale hat, und wenn man Mehraufwand hat, kann man diesen geltend machen. Wenn jetzt die Stossrichtung dahin ginge, dass man das abschafft, dass man die Mehraufwendungen nicht mehr abziehen kann, wenn der Aufwand mit der Pauschale nicht gedeckt ist, dann wäre ich total dagegen. Das wäre ein absolut ungerechtes Steuersystem. Es gibt immer Fälle, in denen die [PAGE 328] Pauschale nicht stimmt, und dann muss man dem Steuerpflichtigen das Recht geben, die Mehraufwendungen, die über die Pauschale hinausgehen, geltend zu machen. Ich wäre absolut dagegen, dass man das abschafft. Aber ich habe nichts dagegen, wenn man besser pauschaliert, die Pauschalen noch besser strukturiert. Nur brauchen wir dafür keine Motion, denn das ist Sache des Bundesrates, er hat die Berufskostenverordnung gemacht, er kann sie jeden Tag verbessern - dagegen habe ich keine Einwendungen.
Ich finde, hier zäumt man ein Pferd auf, obwohl man nicht weiss, in welche Richtung der Ritt geht. Ich deklariere hier deshalb: Ich bin ganz dagegen, dass man jetzt bei den Unselbstständigerwerbenden anfängt, die Ermittlung des Reineinkommens völlig neu zu ordnen, in dem Sinne, dass das Bruttoeinkommen besteuert wird. Das würde zu einem sehr ungerechten Steuersystem führen und hätte vor allem auch eine Ungerechtigkeit zwischen den Selbstständigerwerbenden und den Unselbstständigerwerbenden zur Folge.
Schliesslich der letzte Punkt: Ich weiss nicht, ob das korrekt ist, was hier bezüglich der Besteuerung des Grundeigentums steht. Man sagt einfach: Der Eigenmietwert wird abgeschafft, und auf der anderen Seite werden alle Schuldzinsabzüge und sämtliche Abzugsmöglichkeiten für Unterhaltskosten abgeschafft. Wir haben ja eine lange Debatte darüber geführt, dass nur noch jene Leute, die Geld haben, sich Häuser leisten können, wenn wir ein solches System einführen. Diese sind dann bevorzugt, weil sie keine Schuldzinsabzüge brauchen. Vor allem die jungen Familien, die Eigentum erwerben, sind auf den Schuldzinsabzug angewiesen. Die älteren Leute, die Schulden abbezahlt haben, brauchen ihn nicht. Daher müssen wir schon sorgfältig an diese Übung herangehen. Pauschalen und Generalabschläge, wie sie hier vorgeschlagen werden, scheinen mir nicht der richtige Weg zu sein; sie binden auch unnötig Ressourcen des Bundesrates. Ich bin für jede Steuerverbesserung, aber was wir hier jetzt vorschlagen und worum wir den Bundesrat bitten sollen, nämlich dass er dazu Gesetze macht, diesen Weg sollten wir nicht gehen.
Daher möchte ich Ihnen mit Kollege Schwaller eigentlich empfehlen, diese Motion nicht anzunehmen.