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Altherr Hans · Ständerat · 2008-05-28

Altherr Hans · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-05-28

Wortprotokoll

Wie wir alle wissen, hat sich die Schweiz mit einem Abkommen an Schengen assoziiert. Der Schengen-Vertrag - oder kurz: Schengen - entwickelt sich weiter. So hat die EU im Oktober 2004 eine Verordnung über eine Agentur erlassen, die sich Frontex nennt. Diese Agentur koordiniert die operative Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten an den Aussengrenzen. Sie hat im Wesentlichen folgende Aufgaben: Durchführung von Risikoanalysen, Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Ausbildung von Grenzschutzbeamten, Unterstützung der Mitgliedstaaten in besonderen Situationen, die einen verstärkten technischen und operativen Beistand an den Aussengrenzen nötig machen, und Hilfe bei der Durchführung gemeinsamer Rückführungsaktionen mehrerer Staaten.

Die Agentur Frontex hat ihren Sitz in Warschau. Sie beschäftigt derzeit etwa 110 Personen und ist seit zwei Jahren operativ. Sie hat bereits eine Reihe von Operationen durchgeführt, insbesondere im Zusammenhang mit der illegalen Einwanderung an den südlichen Grenzen der EU, also am Mittelmeer. Um die Tätigkeit der Frontex abzusichern und zu koordinieren, braucht es Ausführungsverordnungen der EU, eine davon heisst Rabit. Rabit steht für "Rapid Border Intervention Teams", betrifft also Teams, die bei Bedarf rasch an den Grenzen eingesetzt werden können.

Bei der Vorlage, die wir heute behandeln, geht es darum, die Verordnung betreffend Frontex und die Rabit-Verordnung im Rahmen der Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands zu übernehmen. Das wirft einige grundsätzliche Fragen auf, auf die ich zurückkomme.

Welches sind die Folgen einer solchen Übernahme? Wir können verpflichtet werden, eine geringe Anzahl Grenzwächter, man spricht von drei bis vier, an die Aussengrenzen zu entsenden. Man stelle sich dazu am besten Spezialeinsätze vor, die zum Beispiel besondere Passprüfungen, Fingerabdruckprüfungen oder Ähnliches umfassen. Das Ganze kostet uns 2,3 Millionen Franken im Jahr.

Zu den grundsätzlichen Fragen: In der Sicherheitspolitischen Kommission haben wir drei davon diskutiert. Die erste wurde uns von der Aussenpolitischen Kommission zugespielt und betrifft die Einhaltung der Menschenrechte bei diesen Einsätzen. Sind die Einsätze einmal beschlossen, liegt das Kommando beim Einsatzstaat, also nicht mehr bei uns. Der Einsatzstaat ist zwangsläufig Mitglied der EU, und er ist auch Mitglied des Europarates. Von daher sollte die Einhaltung der Menschenrechte gewährleistet sein. Dazu kommt, dass die kleinen Equipen, die wir entsenden, kaum je zu Fronteinsätzen kommen werden, was die Gefahr von Menschenrechtsverletzungen minimiert.

Die zweite Frage war diejenige nach den Auswirkungen auf die Kantone und die Gemeinden. Ausgehend von der Tatsache, dass ausschliesslich Grenzwächter und diese nur in sehr geringer Zahl und zeitlich beschränkt zum Einsatz an den Aussengrenzen kommen werden, kann ein Einfluss auf die Kantone und die Gemeinden verneint werden. Ja, es ist durchaus möglich, dass der Nutzen dieser Leute für unsere innere Sicherheit grösser ist, als wenn sie an unseren Landesgrenzen eingesetzt werden.

Die dritte Frage betrifft die Information. Wir sind hier erstmals mit den Folgen des dynamischen Vertrages Schengen/Dublin konfrontiert. Es wird zu weiteren vom Parlament, aber auch vom Bundesrat oder gar nur von Verwaltungsstellen beschlossenen Anpassungen kommen. Wie kann der Bürger, wie kann die Anwältin den Überblick behalten? Wie wird sichergestellt, dass das Parlament laufend orientiert ist? Die Bürgerin, der Anwalt können sich jederzeit über das Internet informieren, am einfachsten über das Integrationsbüro, das Links auf die einschlägigen Seiten der EU zur Verfügung stellt. Zur Information des Parlamentes werde ich mich in der Detailberatung im Zusammenhang mit dem Minderheitsantrag Ory äussern. Hierzu noch eine anekdotische Bemerkung: In der deutschen Vorlage ist auf Amtsdeutsch die Rede von "abgestellten Beamten". Wir verstehen darunter etwas anderes und hätten lieber geschrieben "entsandte Mitarbeiter". Wir wollen ja keine Beamten "abstellen", jedenfalls nicht im mundartlichen Sinn des Wortes, wir wollen sie entsenden. Der Vertragstext ist aber nicht änderbar.

Was passiert, wenn wir Nein sagen? Das lässt sich nicht mit Sicherheit sagen. Jedes Nein gefährdet das Assoziierungsabkommen: Es gibt kein Menu à la carte, sondern nur ein dynamisches Mitschreiten mit den anderen. Formell haben wir einen referendumspflichtigen Bundesbeschluss zu fassen, weil unter anderem das Zollgesetz geändert wird.

Insgesamt sieht Ihre vorberatende Kommission keine Nachteile für die Schweiz. Sie beantragt Ihnen ohne Gegenstimme Eintreten und, mit 6 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, Zustimmung in der Gesamtabstimmung.