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Hofmann Hans · Ständerat · 2007-03-07

Hofmann Hans · Ständerat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-03-07

Wortprotokoll

Zunächst danke ich dem Bundesrat, dass er bereit ist, die Motion entgegenzunehmen. Er spricht sich nach wie vor für eine zielstrebige Lösung aus, und ich spüre, dass er an einer raschen Abwicklung des Sachplanverfahrens ebenfalls interessiert ist.

Ein erster Meilenstein ist ja mit dem Entsorgungsnachweis erreicht worden. Darin stellt der Bundesrat fest, dass die grundsätzliche Machbarkeit der Entsorgung in der Schweiz gegeben ist und dass der Opalinuston ein gutgeeignetes Wirtegestein für ein geologisches Tiefenlager ist. Gemäss einem Bericht der Nagra aus dem Jahre 2005 kommt der Opalinuston nicht nur im Zürcher Weinland, sondern in genügender Tiefe und Mächtigkeit auch an verschiedenen anderen Orten unseres Landes vor. Das Sachplanverfahren prüft und untersucht nun diese Standorte nach allen möglichen Kriterien umfassend auf ihre Eignung. Das Verfahren endet dann mit der Festlegung des Standortes im Sachplan und der Erteilung der Rahmenbewilligung durch den Bundesrat.

Ist der definitive Standort festgelegt, beginnen dann erst die im Kernenergiegesetz (KEG) festgelegten Verfahrensschritte unter Einbezug der betroffenen Regionen sowie der Nachbarregionen, und je nach Standort müsste auch die betroffene Region im benachbarten Ausland mit einbezogen werden. Es werden viele intensive und zeitaufwendige und hoffentlich überzeugende Gespräche mit Behörden und Bewohnern der betroffenen Region geführt werden müssen. Erst dann käme die eigentliche und ebenfalls sehr lange Zeit der effektiven Realisierung - ein sehr, sehr langwieriger Prozess.

Sie werden nun denken, es eile ja nicht so, denn ein Endlager für hochradioaktive Abfälle werde ja erst etwa gegen das Jahr 2040 benötigt. Aber Sie alle kennen ja unsere viel zu langen Verfahrensdauern. Deshalb sollte man bei einer so komplexen Aufgabe, wie sie die Realisierung eines geologischen Tiefenlagers darstellt, nicht schon ganz am Anfang, beim Sachplanverfahren, unnötig Zeit verlieren. Wo immer dieses Endlager letztlich landet - es wird dort Opposition und auch Widerstand geben.

Mich erstaunt zwar immer wieder, dass man sich dagegen wehrt, wenn die abgebrannten Brennelemente in 700 Metern Tiefe, in absolut trockenem Gestein und in Stollen eingeschlossen, bestens überwacht und rückholbar aufbewahrt werden sollen. Heute und noch dreissig Jahre lang warten diese hochradioaktiven Abfälle oberirdisch, in einer Halle, auf ihre Endlagerung. Da stört sich offenbar niemand daran, sodass mich manchmal schon der Gedanke befällt, der Widerstand könnte vielleicht eher politisch begründet sein. In diesem Zusammenhang bin ich gespannt, welche sachlichen Argumente Kollegin Anita Fetz gegen eine fristgerechte Abwicklung dieses Sachplanverfahrens vorbringt.

Das KEG sieht in Artikel 34 ja auch die Möglichkeit vor, dass abgebrannte Brennelemente in einer Anlage im Ausland entsorgt werden können, vorausgesetzt, dass im Empfängerstaat eine dem internationalen Stand der Wissenschaft und Technik entsprechende Entsorgungsanlage zur Verfügung steht. Zurzeit ist keine Möglichkeit im Ausland in Sicht. Die Schweiz könnte jedoch mit anderen Staaten sowieso nur dann erfolgreich verhandeln, wenn sie selbst, im eigenen Land, eine Lösung konkret zur Verfügung hätte. Sonst wäre man, insbesondere was die Beteiligungskosten oder die Lagerpreise betrifft, einem Drittstaat völlig ausgeliefert.

Die Suche nach einer geeigneten Lösung wird so oder so noch einige Zeit in Anspruch nehmen - ein Grund mehr, das laufende Sachplanverfahren, das ja erst am Anfang steht, unbedingt gemäss dem vorgegebenen Zeitplan fortzuführen. Besser wäre es allerdings, dieses Verfahren noch zu straffen. Ohne zusätzliche personelle Ressourcen beim zuständigen Bundesamt für Energie wäre jedoch schon die Einhaltung des heute vorliegenden Sachplans nicht gewährleistet. Gegenüber dem damals im Internet und im "Focus Entsorgung" publizierten Fahrplan besteht infolge dieses Personalmangels bereits heute eine gewisse Verspätung. Das Sachplanverfahren ist ein Verfahren des Bundes, und dieser trägt auch die Verantwortung für die Durchführung. Ich bin dem Bundesrat dankbar, dass er bereit ist, dem BFE mindestens zwei zusätzliche Stellen zur Verfügung zu stellen, damit das laufende Verfahren keine weitere Verzögerung erfährt, welche dann der Bund zu verantworten hätte.

Inzwischen hat der Bundesrat ja auch seine neue Energiepolitik bekanntgegeben. Darin hält er fest, dass er neben anderen wichtigen Massnahmen auch die Kernenergie weiterhin als notwendig erachtet und dass er die Verkürzung der Bewilligungsverfahren überprüfen will - ein guter Grund, auch bei der Entsorgungsfrage rasch vorwärtszumachen. Zurzeit läuft die Anhörung zum Sachplan, und im Sommer wird der Bundesrat über das Konzept befinden. Nach der Verabschiedung werden verschiedene Regionen als mögliche Standortgebiete ins Spiel kommen, sie müssen [PAGE 68] rechtzeitig und umfassend informiert werden. Gleichzeitig kommen dann die ganzen raumplanerischen Abstimmungen - in intensiver Zusammenarbeit mit den Kantonen und Regionen, und das erst noch in einer politisch umstrittenen Sache. Für das BFE, das die ganze Leitung innehat, ist das wahrlich kein Spaziergang.

Die Stellungnahme des Bundesrates zu dieser Motion liegt nun schon über drei Monate zurück; sie war verständlicherweise noch nicht sehr präzise. Ich gehe aber davon aus, dass das zuständige Bundesamt im Sinne einer zügigen Abwicklung des Verfahrens in der Zwischenzeit die notwendigen Planungsarbeiten für den Ressourcenbedarf der kommenden Phasen gemacht hat. Es darf nicht sein, dass das Standortauswahlverfahren, trotz bestem Willen, wegen zu knappen Personalbestandes und dadurch ungenügender Vorbereitung bereits zu Beginn scheitern oder sich massiv verzögern könnte.

Ich hoffe, dass der Bundesrat rasch handelt und vielleicht schon gehandelt hat, denn was diese Motion verlangt, liegt ohnehin in seiner Kompetenz. Er braucht nicht zu warten, bis diese Motion von beiden Räten angenommen ist. Denn dann ist es viel zu spät. Handlungsbedarf ist jetzt gegeben.

Ebenso hoffe ich, dass das BFE rasch geeignete und gut ausgebildete Fachleute findet. Diese sollten meines Erachtens bereits Erfahrung in der Leitung von Projekten mitbringen und über ein gutes Verhandlungsgeschick mit Behörden von Bund und Kantonen verfügen. Dazu wünsche ich dem BFE eine gute Hand und das nötige Glück.

Ich bedanke mich nochmals beim Bundesrat für seine Bereitschaft, die Motion entgegenzunehmen, und bitte Sie, entgegen dem Antrag Fetz die Motion anzunehmen.

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