Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · 2007-03-07
Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-03-07
Wortprotokoll
Artikel 3 regelt die Frage, ob das Ensi über die in Artikel 2 genannten Aufgaben hinaus noch weitere Tätigkeiten ausüben soll oder darf. Wem soll es beispielsweise sein Wissen und Können zur Verfügung stellen dürfen? Es ist schliesslich ein enormes Wissen und Können, das hier versammelt ist, das sich bei der HSK respektive in Zukunft beim Ensi angesammelt hat. [PAGE 64]
Die Antwort ist wie folgt gegeben worden: Gegenüber der Wirtschaft soll das Ensi keine Dienstleistungen erbringen dürfen, da in diesem Falle Interessenkonflikte drohen würden. Dafür ist die Schweiz zu klein. Gegenüber Behörden soll es dagegen Dienstleistungen erbringen können. Da es aber in der Schweiz selbst keine anderen Behörden gibt, die solche Dienstleistungen nutzbringend anfordern könnten, verbleiben als effektiver Tätigkeits- und Anwendungsbereich von Artikel 3 die dem Ensi vergleichbaren Behörden im Ausland. Dies zur Erläuterung von Artikel 3.