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Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · 2007-03-07

Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-03-07

Wortprotokoll

In meinem Eintretensvotum habe ich bereits auf das Artikel 70 Absatz 1 Litera a des Kernenergiegesetzes zugrundeliegende Problem aufmerksam gemacht. Wir stehen hier vor einem bekannten Problem der Gesetzgebung: Machen wir Objektgesetzgebung, oder machen wir Querschnittgesetzgebung? Betrachten wir z. B. den Schutz vor Sabotage als ein Querschnittproblem? Dann übertragen wir den gesamten Schutz vor Sabotage ein und derselben Stelle, ob es sich nun um [PAGE 65] den Schutz vor Sabotage bei Kernanlagen, Stromnetzen, Stauanlagen, Erdölleitungen oder Erdgasleitungen geht. Betrachtet man den Schutz vor Sabotage aber als Element des Schutzes der Kernanlagen, muss man ihn jener Instanz übertragen, die die Verantwortung für die gesamte Aufsicht über Kernanlagen hat. Ist die Sicherung insbesondere vor Sabotageakten eine Querschnittaufgabe, welche hinsichtlich verschiedenster Anlagen von einer einzigen Bundesstelle wahrgenommen werden soll, so ist diese Aufgabe beim Bundesamt für Energie zu belassen, denn dieses nimmt heute diese Querschnittaufgabe wahr. Wenn sie aber an jene Stelle übertragen werden soll, welche für die Aufsicht über einen bestimmten Anlagetyp, also einen Kernreaktor, verantwortlich ist, dann ist sie dem Ensi zu übertragen.

Ihre Kommission ist aufgrund der Voten der Experten der Auffassung, dass wir diese Security-Aufgaben nicht aus dem Bereich des Ensi herausnehmen, sondern dem Ensi geben sollten. Mit anderen Worten: Wir schaffen hier eine Differenz zum Bundesrat. Wir sind der Auffassung, dass die Security-Aufgabe des Schutzes vor Sabotage beim neuen Inspektorat angesiedelt sein sollte.