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Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · 2007-03-07

Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-03-07

Wortprotokoll

Unter Vorbehalt der Zustimmung der UREK-NR schlagen wir Ihnen eine geänderte Fassung von Artikel 55 des Elektrizitätsgesetzes vor. Es handelt sich um die Strafbestimmung. Seit unserer Lesung in Flims und der Lesung im Dezember 2006 im Nationalrat ist nun auf den 1. Januar 2007 das neue Strafgesetzbuch in Kraft getreten. Dieses sieht als Strafandrohung für Übertretungen die Haft nicht mehr vor. Wir sollten dem Rechnung tragen. Das hat allerdings zur Konsequenz, dass wir bei der Bussenhöhe zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit differenzieren sollten. Wir schlagen Ihnen daher vor, bei Vorsatz anstelle der Haft eine Bussenhöhe von maximal 100 000 Franken vorzusehen, damit diese Differenzierung zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit auch im Strafrahmen sichtbar wird.