Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · 2007-03-07
Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-03-07
Wortprotokoll
Bei Artikel 29b Absatz 6 haben wir Ihnen, unter dem Vorbehalt der Zustimmung der UREK des Nationalrates, den Antrag gestellt, dass die nach den Absätzen 1 und 4 dieses Artikels erforderlichen Umstrukturierungen von jeglichen direkten und indirekten Steuern des Bundes, der Kantone und der Gemeinden befreit sein sollen.
Wir haben von jeher der Auffassung angehangen, dass diese Fusion in die nationale Netzgesellschaft steuerlich neutral sein sollte. Wir sind davon ausgegangen, dass die Kompetenz dafür zweifellos bei der Eidgenossenschaft liegt. Wir haben uns in dieser Hinsicht auch kundig gemacht und festgestellt, dass jene Steuern respektive Abgaben, welche vor allem bei den Kantonen und den Gemeinden anfallen werden - das sind die Handänderungsgebühren, die Handänderungssteuern; Sie müssen sich vorstellen, dass Zehntausende von Überlandmasten im ganzen Land verteilt sind -, zu einer elenden Veranstaltung führen werden. Im Fusionsgesetz haben wir Artikel 103, der vorsieht, dass solche Kosten nicht anfallen sollen. Wir haben also den Ausschluss der Handänderungsabgaben im Fusionsgesetz selbst vorgesehen. Das Fusionsgesetz hat aber eine Übergangsbestimmung, wonach genau dieser Artikel 103 erst am 1. Juli 2009 in Kraft tritt. Mit unserer Bestimmung stellen wir nun auf alle Fälle sicher, dass mit Bezug auf diesen Artikel 103 die Übergangsfrist vorgezogen wird und dass er sofort in Kraft tritt.
In allen anderen Bereichen gibt es noch eine ganz andere Überlegung: Ich habe seinerzeit bei der Beratung des Fusionsgesetzes die Haltung des Bundes, die Rechtsstellung der Kantone bei Fusionen im steuerlichen Bereich zu verkürzen, als einen Raubzug auf die Kantone, glaube ich, aber auf alle Fälle als eine Unartigkeit gegenüber den Kantonen gebrandmarkt; das aber vor dem Hintergrund einer ganz normalen wirtschaftlichen Tätigkeit der Wirtschaftssubjekte, die sich in autonomer Willensbetätigung so oder anders organisieren, weshalb es dem Staat überlassen ist, ob er solche Umorganisationen steuerlich belasten will oder nicht. Da, so habe ich die Meinung vertreten, habe der Bund den Kantonen nicht dreinzureden.
Hier aber sind wir nicht nur aus steuersystematischen, sondern auch aus übergeordneten Gesichtspunkten verpflichtet, dafür zu sorgen, dass keine Steuern anfallen. Denn wir gehen nun hin und zwingen die Gesellschaften aus übergeordneten öffentlichen Interessen zu fusionieren. Das ist nicht der autonome, selbstgewählte Entscheid der entsprechenden Firmen, sich anders zu organisieren, ihre Vermögensbestandteile so oder anders einzubringen, sondern das ist unser Entscheid. Wir zwingen sie, das zu tun. Wenn wir das tun, dann dürfen wir das nicht fiskalisch belasten; das wäre konfiskatorisch. Denn damit würden Sie sagen, es sei absolut sinnvoll und denkbar und machbar, dass der Staat bei jeder von ihm aufgezwungenen Änderung der Rechtsform diese auch noch fiskalisch quasi absahne. Das geht nicht, ist auch nie passiert, soweit wir das gesehen haben. Von daher sind wir der Auffassung, dass die föderalistischen Bedenken, die ich seinerzeit beim Fusionsgesetz angemeldet habe, hier nicht gelten, wo wir hingehen und diesen Firmen eben vorschreiben zu fusionieren.
Das ist der Grund, weswegen ich Sie bitte, den Antrag Pfisterer, der in der Kommission nicht vorlag, abzulehnen, es sei denn, Herr Pfisterer hätte Gründe, die Sie überwältigenderweise überzeugen würden, ihm zu folgen.