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Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · 2007-03-07

Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-03-07

Wortprotokoll

Bei Artikel 27 Absatz 1 des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer besteht keine Differenz.

Artikel 27 Absatz 2 Litera b: Bei der Revision von Artikel 27 des Mehrwertsteuergesetzes geht es um die Ausschaltung der Taxe occulte. Wir haben festgelegt, dass verschiedene energiepolitische Massnahmen, insbesondere die Einspeisevergütung nach bisherigem Recht und nach neuem Recht, durch einen Zuschlag auf den Übertragungskosten des Hochspannungsnetzes finanziert werden sollen. Diese Zuschläge können von der nationalen Netzgesellschaft auf die unteren Spannungsebenen und von diesen bis zum Endverbraucher hinunter überwälzt werden. Was im Gesetz nicht steht, aber in der Verordnung stehen wird und heute bereits praktisch durchgeführt wird, ist Folgendes: Es ist eine unabhängige Stelle, innerhalb von Etrans und in Zukunft innerhalb der Netzgesellschaft, welche diese Zuschläge definiert und erhebt. Diese unabhängige Stelle untersteht nicht der Mehrwertsteuer, sie ist nicht mehrwertsteuerpflichtig. Das hat zur Konsequenz, dass der Zuschlag selbst dem Vorsteuerabzug nicht unterworfen ist und daher eine doppelte Mehrwertsteuer auf diesem Zuschlag entsteht.

Die Lösung, die der Nationalrat gefunden hat - wir schliessen uns ihm an -, besteht darin, dass wir dieser Stelle die Möglichkeit geben, sich freiwillig der Mehrwertsteuer zu unterstellen. Damit wird sie mehrwertsteuerpflichtig, damit kann der Vorsteuerabzug geltend gemacht werden, und damit ist die Taxe occulte weg.

In der Sache sind wir mit dem Nationalrat einig; es handelt sich um eine redaktionelle Differenz.

Ich bitte Sie, der Kommission zu folgen.